122
1) die im H. 36 unter 1 erwähnten Briefe;
2) vollzogen zurückgehende Ablieferungsscheine (Retour-Recepisse) über refom-
mandirte Briefe;
3) Rückscheine über eingelöste Postvorschuß= Sendungen;
4) Nückmeldungen über Berichtigung der Ansätze in den Karten;
5) Laufzettel über fehlende oder beschädigte Gegenstände und
6) Briefpackete, welche in andere aufgenommen werden.
8. 38.
Anfertigung und Abnahme der Briefkarten-Schlüsse.
Bei Anfertigung eines Briefkarten-Schlusses werden die den jenseitigen
Postverwaltungen zuzurechnenden Porto= und Auslagen-Beträge mit blauer Tinte
in großen Zahlen auf den Adressen der Briefe notirt, wozu auch Stempel in
Anwendung kommen können.
Die Postanstalt, welche von einer anderen Vereins-Postanstalt einen Brief-
karten-Schluß empfängt, hat die in der Karte vermerkten Porto-Beträge und son-
stigen Eintragungen zu prüfen und etwa bemerkte Unrichtigkeiten dergestalt in
den Karten abzuändern, daß das Abgeänderte ersichtlich bleibt. Der Grund der
geschebenen Abänderung ist in der Karte kurz zu erörtern, auch ist von der
vorgenommenen Berichtigung der absendenden Postanstalt ungesäumt Kenntniß
zu geben. Diese Rückmeldungen sind, mit dem Anerkenntnisse der Postaustalt,
an welche sie gerichtet sind, versehen, an die Postanstalt, welche dieselben erlassen
bat, unter Rekommandation zum Belege für die betreffende Karte zurückzu-
senden.
8. 88.
Behandlung und Uebernahme der Fahrpost-Sendungen.
1) Bei Expedition der Fabrpost-Sendungen wird jedes Stück nach der Num-
merfolge in die Frachtkarte einzeln eingetragen.
Begleitpapiere werden in der Regel unter der Nummer desselben
Stückes vorgemerkt, zu welchem sie gehören.
Wo der Umfang des Verkehres solches erfordert, werden die Briefe
mit deklarirtem Werthe, Briefe, worauf baare Einzahlungen stattgefunden