Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

JRuhalt. 
Seite des 
Regserungs-= 
Blattes. 
  
Eigenthumsabtretungen — wwangewess — dum Zwece d der Versor- 
gung der Gemeinden mit Wasser. Gesetz.. 
Einkommenstener — allgemeine: 
1) Erinnerung an einige Vorschriften des Gesetzes daruͤber vom 19. Maͤrz 1851 
2) Nachtrag zur Verordnung vom 19. November 1851, die Ausfuͤhrung 
des Gesetzes vom 19. Maͤrz 1851 über die aligemeine Einkommen= 
steuer betreffend , . 
3) Ministerial-Bekanntmachung auf dem Grunde der Verordnung vom 19. No- 
vember 1851 zur Ausführung des Gesehzes über dieselbe vom 19. März 1851 
Eisenbahn. Siehe Werra-Eisenbahn. 
Ellenserdammersiel (im Großherzogthume Oldenburg). Dem dasigen Ne- 
benzollamte wird die Ermächtigung zur Erlediguns von Begleitscheinen 
I. und II. erthelttl4t4 .............. 
Elten (im Koͤnigreiche Preußen). Erichun eines Nebenzollamtes erster 
Klasse daselbt.... ............. ....... 
Emden (im Koͤnigreiche Hannover). *** einer besondern Steuerabfer- 
tigungsstelle an dem dasigen Bahnhofe ......»............».. 
England. Siehe Postvorschüsse. 
Ernte-Ferien im Großherzogthume; deren Anfang und Dauer 
Epßlingen (im Königreiche Württemberg). Dem dasigen Nebenzollamte I. ist 
das bedingte Niederlagsrecht mit der Befugniß zur Ausstellung und Erledi- 
gung von Begleitscheinen I. beigelegt worden ... 
Expropriations--Kommissar, dessen Ernennung fuͤr die Werra- Elsenbahn 
Extrapost- Taxen, die bisherigen bleiben auch fuͤr das Jahr 1857 in Kraft 
F. 
Fähr (im Königreiche Hannover). Das dasige Nebenzollamt zweiter Klasse 
wird in ein Nebenzollamt erster Klasse verwandelt 
Fahrposten. Abänderung des F. 1 des Regulatives vom 18. Dezember 1833 
wegen Behandlung der über die Grenzen des Gesammt-Zollvereines mit den 
Fahrposten eingehenden Waaren in Bezug auf Zollverfassaug 
Fahrpostsendungen nach Paris über Aachen und Belgien können frankirt 
oder unfrankirt werden ..#““““9 
Ferien. Siehe Ernte-Ferien und Gerichts-Ferien. 
Finanzverwaltungs-Stellen — lokale — Verordnung über die Aus- 
bildung derjenigen, welche sich dem Dienste derselben widmen 
  
135. 
63. 83. 
199. 
316—319. 
321. 
92. 
63. 
160. 
65’ —69.
	        
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