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im XIX. Wahlbezirke:
29) der Bezirks-Direktor Hugo Müller zu Neustadt a./O.,
im XX. Wahlbezirke:
30) der Justiz-Rath und Justiz-Amtmann Gottlieb Maul zu Weida,
im XXI. Wahlbezirke:
31) der Justiz-Amtmann August Sieber zu Berga.
Zugleich wird bemerkt, daß die sämmtlichen nach Vorstehendem zu Land-
tagsabgeordneten gewählten Personen die auf sie gefallene Wahl angenommen
haben.
Weimar am 7. Januar 1856.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement des Innern.
von Watzdorf.
II. Da ungeachtet der Bekanntmachung vom 15. Juli 1852 neuerlich
wieder öfters Kranke in die Landes-Heilanstalten in einem sehr unreinlichen
Zustande, bezüglich ohne die nöthigen Kleidungsstücke, eingeliefert worden sind,
so wird jene Bekanntmachung hierdurch mit dem Hinzufügen in Erinnerung ge-
bracht, daß bei jedem künftigen Zuwiderhandlungsfalle der betreffende Gemein-
devorstand eine Ordnungsstrafe von Einem Thaler zu gewärtigen und daß die
betrefsende Gemeindekasse die nachträglich in der Heilanstalt zu bewirkende Rei-
nigung zu vergüten, sowie die Kosten der Behufs der Entlassung des Kranken
anzuschaffenden Kleidungsstücke zu erstatten hat.
Zugleich werden die Gemeindevorstände hierdurch angewiesen, die ihnen für
die Abholung der aus einer Landes-Heilanstalt zu entlassenden Kranken bestimm-
ten Fristen immer pünklichst zu beachten, indem widrigenfalls der durch ihre
s- dort erwachsende Verpflegungsaufwand von ihnen erstattet wer-
den muß.
Die Großherzoglichen Direktorien der Landes-Heilanstalten haben darauf
zu sehen, daß obigen Vorschriften in allen Fällen Genüge geschehe.
Weimar am 3. Januar 1856.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.