Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

Snuhal t. 
N. 
Nachdruck der Werke der Literatur und Kunst. Bundeskags-Beschluß vom 
6. November 1656 zum Schutze gegen jenen .. .... 
Neapel — Königreich. — Die Ausdehnung des mit demselben am 27. Ja- 
nuar 1847 geschlossenen Handels = und Schifffahrts-Vertragees 
O. 
Obersoynderstedt. Führung des dasigen Orts-Katasters ...... ... 
Osnabrück (im Königreiche Hannover). Errichtung einer Steuerabfertigungs- 
stelle auf dem dasigen Bahnhofe .. 
P. 
Päckereien. Siehe Postvorschüsse. 
Papier von größerem Formate, als 14 hiesige Zoll hoch und 87 hiesige 
Zoll breit, darf weder bei den Gerichtsbehörden noch zu Eingaten bei Letz- 
teren verwendet werden t·t’s 
Papiergeld — Staats-Papiergeld —: 
1) Konvention über die gegenseitige Zulassung desselben zwischen dem Groß- 
herzogthume, den Herzogthümern Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, 
Sachsen-Coburg-Gotha und dem Fürstenthume Schwarzburg-Rudolstadr 
Verordnung im Betreff der Beschränkung der Zahlungsleistung mittelst 
fremden Papiergeldeee . . . ............»............... 
Die Geltung des Papiergeldes des Fuͤrstenthumes Reuß juͤngerer Linie 
im Neustaͤdtschen Kreise und der Noten der Bayerschen Hypotheken- und 
Wechsel-Bank im Amtebezirke Ostheim bis auf Weiteres ... 
Die Auswechselung des Papiergeldes der Herzogthuͤmer Sachsen-Meiningen, 
Sachsen = Altenburg, Sachsen = Coburg = Gotha und der Fürstenthümer 
Schwarzburg-Rudolstadt und Rerß jüngerer Linie gegen klingende Münze 
Die Geltung der Kurhessischen Kassenanweisungen im Bezirke der Stadt- 
gemeinde Vacha ——L EIEII · #. 
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1 
5 
  
Seite des 
Regierungs- 
Vlattes. 
243. 
159. 
73 — 76. 
76. 
78. 
90. 91. 
91.
	        
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