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III. Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 8. September 1854 (Seite
333 des Regierungs-Blattes) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß von Seiten der Königlich Bayerschen Staatsregierung dem Rebengoll-
amte I. Kreuth in Achenthal, Haupt-Zollamtsbezirk Rosenheim, vom 1. Sep-
tember d. J. an die Ermächtigung zum unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit
allen kompetenten Vereinszoll-Aemtern ertheilt worden ist.
Weimar am 13. August 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Bekauntmachung.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 2. Juli 1855
(Regierungs-Blatt Nr. 18) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß die zum Justizamts-Bezirke Crenzburg gehörigen Ortschaften Spichra und
Pferdsdorf, sowie der Hof Lengröden aus dem Bestellbezirke des Postamtes
Eisenach ausgeschieden und demjenigen der Post-Kollektion Creuzburg, welche
diese Orte wöchentlich zweimal und zwar am Mittwoch und Sonnabend
begehen lassen wird, zugewiesen worden sind.
Weimar am 11. August 1857.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
K. Bergfeld.
Druck der P. i= Buchdrurkeret in Weimar.