Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen= Weimar-Eisenach. 
Nummer 23. Weimar. 17. November 18538. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
II In Abwesenbeit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist von 
dem Großherzoglichen Gesammt-Ministerium dem Maschinenbauer Emil Fleisch- 
hauer zu Thal auf diesfallsiges Nachsuchen ein Erfindungs-Patent auf eine 
durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene besondere Einrichtung der Ta- 
backspfeifenköpfe auf die Dauer von fünf Jahren, vom heutigen Tage 
an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthumes mit der Wirkung ertheilt 
worden, daß ohne vorherige Zustimmung des Patent-Inhabers Niemand die 
gedachte Einrichtung auszuführen berechtigt ist, ohne daß jedoch Jemand in der 
Anwendung bereits bekannter Theile der Erfindung beschränkt werden soll. 
Uebrigens ist bei Bewilligung des Patentes — welches dann als erloschen zu 
betrachten ist, wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der Erfindung 
im Großherzogthume dem unterzeichneten Staats-Ministerium nicht binnen Jah- 
resfrist nachgewiesen wird — die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung im 
Sinne der laut Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Regierungs-Blatt vom 
Jahre 1813 S. 13 bis 16) in den Zollvereinsstaaten bei Erfindungs-Patenten 
zu beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt worden. 
Nachdem die dießfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden ist, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 30. September 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
Schambach. 
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