Regierungs-Blatt
Großherzogehum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 22. Weimar. 36. Dezember 1860.
Ministerial-Bekanntmachungen.
1. Es ist das Königlich Baversche Haupt-Zollamt Miltenberg aufgeho-
ben unr sein Bezirk dem Haupt Zollamte Aschaffenlburg zugetheilt worden, je-
doch raselbst kis auf Weiteres noch eine Kontrole Stelle zur Kontrolirung des
steuerpflichtigen Uebergungsverkehres und zur Erhebung der Uebergangsabgaben, mit
der Befugniß, Uebergangsscheine auszustellen und zu erledigen, verblieben.
Es wird dieses hiermit, unter Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung
vom 8. September 1854 (Seite 333 des Regierungs Blattes) zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar am 9. Dezember 1360.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
II. Nachdem die Führung der Kataster von Roehrbach und Teutleben
dem Großherzoglichen Rechnungsamte zu Buttstädt übertragen worden ist, wird
solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 11. Dezember 1860.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
G. Thon.
24