Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

Regierungs-BGlatt 
Großherzogehum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 15. Weimar. 17. Juli 1860. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Das nachstehende, von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, bis 
auf Widerruf gnädigst bestätigste Statut des Vorschuß= und Spar-Vereines in 
Weimar wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 30. Juni 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Jnnern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
Um den erweiterten Bedürfnissen des hiesigen Verkehrslebens in ausreichendem 
Maaße entsprechen zu können, hat der hierselbst auf Grund der Statuten vom 
31. Oktober 1845 bestehende, mit den Rechten einer juristischen Person versehene 
Vorschuß---Kassen-Verein 
eine zeitgemäße Umgestaltung seiner Grundlagen, Tendenzen und Organisation be- 
schlossen und zu diesem Behufe das nachfolgende veränderte 
Statut 
festgestellt:
	        
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