82
Bekanntmachungen.
I. Nachdem der Inhalt der Bekanntmachung vom 9. Juni 1857, nach wel-
cher zwischen dem unterzeichneten Großherzoglich Sächsischen Appellations-Gerichte
und dem Herzoglich Sächsischen Appellations-Gerichte zu Hildburghausen vereinbart
worden ist, daß die in Untersuchungssachen von den Geschwornengerichten oder
Kreisgerichten des einen Staates gegen ungehorsam ausgebliebene Zeugen oder
Sachverständige des anderen Staates auf Grund des Art. 223 der Straf-Prozeß-
Ordnung ausgesprochenen Gefängniß= oder Geld-Strafen gegenseitig vollstreckt
werden sollen, mit Genehmigung der beiderseitigen hohen Landesherren durch eine
weitere Uebereinkunft der genannten Appellations-Gerichte auch auf die von den
Einzelrichtern der beiderseitigen Staaten erkannten derartigen Strafen erstreckt wor-
den ist: so wird diese Erweiterung des Uebereinkommens vom 9. Juni 1857
hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Eisenach am 3. August 1860.
Großherzoglich Sächfisches Appellations-Gericht.
von Mandelsloh.
II. Mit Hinweisung auf unsere Bekanntmachung vom 31. Juli dieses Jah-
res bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß auch der Ort Zillbach
wöchentlich dreimal, und zwar am Sonntag, Dienstag und Donnerstag durch den
Landpostboten von Wasungen regelmäßig begangen wird.
Weimar am 3. September 1860.
Großherzoglich Sächsische Ober-Post-Inspektion.
K. Bergfeld.
Drrck der HLof- Buchdruckerei in Weimar.