Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

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Nebenzollämter  I.  Klasse
an  der  Grenze.

Ort.  Hauptamts-Bezirk
-

Bemerkungen
über  besondere  Befugnisse.

 

 

 

 

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l«)ZuSpc-lte’clRo.«1.DctschtptamtMajasistermächtigtworden,vie
Zollabfertigung  der  mit  der  Hesstschen  Ludwigseisenbahn  und  Main  ·  Rhein  ·  Eisenbahn
in  Mainz  ankommenden,  mit  Ladeverzeichniß  und  Ansagezettel  ankommenden  Güter
vorzunehmen.

Zu  1  Spalte  5.  Das  RNebenzollamt  1.  zu  Alsfeld  darf  Begleitscheine  I.
über  rohen  Tabak  für  die  Privat-Kreditlager  der  dortigen  Tabaks,  Fabrikanten  erledigen,
  welche  auf  vorausgegangene  spezielle  Reoision  von  den  Hauptämtern  zu  Bremen,
  Münden,  Kasfsel,  Karlshafen  und  Frankfurt  a.  M.  ausgefertigt  worden.

Zu  2  Spalte  5.  Das  Nebenzollamt  I.  zu  Bingen  hat  Niederlagerecht.  —
Auf  Verlangen  können  dahin  von  den  dazu  berechtigten  Aemtern  Waaren  mittelst
Begleitschein  I.  nach  vorheriger  spezieller  Revision  unter  Verschluß  abgelassen  wer.
den,  gleichwie,  wenn  aus  diesen  Niederlagen  ein  Ausgang  über  die  Grenze  des
Zollvereines  Statt  findet,  auch  dieser  durch  spezielle  Ausgangs-  Revision  an  der
Grenze  oder  bei  einem  vorliegenden  Hauptzollamte  konstatirt  werden  muß.

Zu  1  Spalte  3.  Mit  einer  besonderen  Bahnhofs-Abfertigungsstelle  für
unmittelbaren  Waareneingang.

Zu  2.  Steueramt  Weimar  darf  Begleitscheine  I.  und  II.  erledigen.

Zu  4.  Steueramt  Apolda  darf  Begleitscheine  I.  über  wollene  Garne  und
Strumpfwaaren  erledigen,  welche  Befugniß  überhaupt  auf  alle  sprachgebräuchlich
wollene  Strumpfwaaren,  mögen  dieselben  aus  Wolle,  oder  aus  einem  Gemische
von  Wolle  und  anderen  Materialien  bestehen  ausgedehnt  worden  ist.

Zu  7.  Steueramt  Eisenach  hat  unbedingten  Begleitscheinwechsel.

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