Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

  
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Weimar am 7. Januar 1862. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
II. Nachdem 
I. im Königreiche Preußen 
dem Nebenzollamte I zu Friedland in der Provinz Schlesien die unbeschränkte 
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I beigelegt, 
II. im Königreiche Bayern 
1) zur Behandlung des zollpflichtigen Verkehres zwischen Oesterreich und dem 
deutschen Zollvereine in dem gemeinschaftlichen Grenz-Bahnhofe zu Passau eine 
Bayersche Zoll-Abfertigungsstelle, unter der Bezeichnung „Königlich Bayersches Haupt- 
zollamt Passau, Zoll-Expositur am Bahnhofe“ mit der vollen Kompetenz eines 
Hauptzollamtes zur gesammten Abfertigung der daselbst auf der Oesterreichschen 
Elisabeth-Westbahn eintretenden und austretenden zollpflichtigen Güter, errichtet, 
2) das Hauptzollamt Eschlkam von seinem zeitherigen Sitze Neumark 
nach der Stadt Furth unter der Bezeichnung „Königlich Bayersches Hauptzollamt 
Furth a./V.“ verlegt und an dessen Stelle 
3) ein Nebenzollamt I mit dem Sitze in Neumark auch mit der Kompetenz 
zur unbeschränkten Ausstellung von Begleitscheinen I, sowie zur Empfangnahme von 
Begleitscheinen aller Zollämter über nach Oesterreich transitirende Güter errichtet,
	        
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