Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

Uegierungs -Glatt 
für das 
Großherzogthum 
Sacsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 4. Weimar. 25. Februar 1862. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Nachdem die Führung der Kataster von Loßnitz und Söllnitz dem Groß- 
herzoglichen Rechnungsamte Blankenhain übertragen worden ist, so wird solches 
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 31. Januar 1862. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
. Thon. 
II. Nachdem der Großherzogliche Finanz-Konsulent, Justiz-Rath Pinther, in 
den Ruhestand getreten, ist die Besorgung der Geschäfte der Finanz-Prokuratur 
zu Weimar dem vorhinnigen Assistenten bei derselben, Finanz-Konsulenten Friedrich 
Gruner, allein übertragen worden. 
Es wird dieses mit Bezugnahme auf die Bekanntmachuug vom 18. Septem- 
ber 1850 (Regierungs-Blatt S. 612) und mit dem Bemerken zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß der Großherzogliche Finanz-Konsulent Gruner hiernach 
den Großherzoglichen Staats= und Kammer-Fiskus nach Maßgabe der ange- 
zogenen Bekanutmachung in allen Prozessen vor Großherzoglichen Gerichten 
zu vertreten ermächtiget ist. 
Weimar am 4. Februar 1862. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departemem der Finanzen. 
  
G. Thon. 
III. Nachdem mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, die Großherzogliche Regierung einer Uebereinkunft der Königlich Preußi- 
schen Regierung mit dem Schweizerischen Bundesrathe wegen gegenseitiger Befreiung 
der Hondelsreisenden von der Gewerbesteuer rc. beigetreten ist, dahin lautend: 
4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.