Uegierungs -Glatt
für das
Großherzogthum
Sacsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 4. Weimar. 25. Februar 1862.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Nachdem die Führung der Kataster von Loßnitz und Söllnitz dem Groß-
herzoglichen Rechnungsamte Blankenhain übertragen worden ist, so wird solches
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 31. Januar 1862.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
. Thon.
II. Nachdem der Großherzogliche Finanz-Konsulent, Justiz-Rath Pinther, in
den Ruhestand getreten, ist die Besorgung der Geschäfte der Finanz-Prokuratur
zu Weimar dem vorhinnigen Assistenten bei derselben, Finanz-Konsulenten Friedrich
Gruner, allein übertragen worden.
Es wird dieses mit Bezugnahme auf die Bekanntmachuug vom 18. Septem-
ber 1850 (Regierungs-Blatt S. 612) und mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß der Großherzogliche Finanz-Konsulent Gruner hiernach
den Großherzoglichen Staats= und Kammer-Fiskus nach Maßgabe der ange-
zogenen Bekanutmachung in allen Prozessen vor Großherzoglichen Gerichten
zu vertreten ermächtiget ist.
Weimar am 4. Februar 1862.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departemem der Finanzen.
G. Thon.
III. Nachdem mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, die Großherzogliche Regierung einer Uebereinkunft der Königlich Preußi-
schen Regierung mit dem Schweizerischen Bundesrathe wegen gegenseitiger Befreiung
der Hondelsreisenden von der Gewerbesteuer rc. beigetreten ist, dahin lautend:
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