Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

Uegierungs  -Glatt

für  das
Großherzogthum
Sacsen-Weimar-Eisenach.

Nummer  4.  Weimar.  25.  Februar  1862.

Ministerial-Bekanntmachungen.

I.  Nachdem  die  Führung  der  Kataster  von  Loßnitz  und  Söllnitz  dem  Großherzoglichen
  Rechnungsamte  Blankenhain  übertragen  worden  ist,  so  wird  solches
hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  31.  Januar  1862.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
.  Thon.

II.  Nachdem  der  Großherzogliche  Finanz-Konsulent,  Justiz-Rath  Pinther,  in
den  Ruhestand  getreten,  ist  die  Besorgung  der  Geschäfte  der  Finanz-Prokuratur
zu  Weimar  dem  vorhinnigen  Assistenten  bei  derselben,  Finanz-Konsulenten  Friedrich
Gruner,  allein  übertragen  worden.

Es  wird  dieses  mit  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachuug  vom  18.  September
  1850  (Regierungs-Blatt  S.  612)  und  mit  dem  Bemerken  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht,  daß  der  Großherzogliche  Finanz-Konsulent  Gruner  hiernach
den  Großherzoglichen  Staats=  und  Kammer-Fiskus  nach  Maßgabe  der  angezogenen
  Bekanutmachung  in  allen  Prozessen  vor  Großherzoglichen  Gerichten
zu  vertreten  ermächtiget  ist.

Weimar  am  4.  Februar  1862.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departemem  der  Finanzen.

 

G.  Thon.

III.  Nachdem  mit  höchster  Genehmigung  Sr.  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,
  die  Großherzogliche  Regierung  einer  Uebereinkunft  der  Königlich  Preußischen
  Regierung  mit  dem  Schweizerischen  Bundesrathe  wegen  gegenseitiger  Befreiung
der  Hondelsreisenden  von  der  Gewerbesteuer  rc.  beigetreten  ist,  dahin  lautend:

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