Uegierungs -Glatt
für das
Großherzogthum
Sacsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 4. Weimar. 25. Februar 1862.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Nachdem die Führung der Kataster von Loßnitz und Söllnitz dem Großherzoglichen
Rechnungsamte Blankenhain übertragen worden ist, so wird solches
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 31. Januar 1862.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
. Thon.
II. Nachdem der Großherzogliche Finanz-Konsulent, Justiz-Rath Pinther, in
den Ruhestand getreten, ist die Besorgung der Geschäfte der Finanz-Prokuratur
zu Weimar dem vorhinnigen Assistenten bei derselben, Finanz-Konsulenten Friedrich
Gruner, allein übertragen worden.
Es wird dieses mit Bezugnahme auf die Bekanntmachuug vom 18. September
1850 (Regierungs-Blatt S. 612) und mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß der Großherzogliche Finanz-Konsulent Gruner hiernach
den Großherzoglichen Staats= und Kammer-Fiskus nach Maßgabe der angezogenen
Bekanutmachung in allen Prozessen vor Großherzoglichen Gerichten
zu vertreten ermächtiget ist.
Weimar am 4. Februar 1862.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departemem der Finanzen.
G. Thon.
III. Nachdem mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs,
die Großherzogliche Regierung einer Uebereinkunft der Königlich Preußischen
Regierung mit dem Schweizerischen Bundesrathe wegen gegenseitiger Befreiung
der Hondelsreisenden von der Gewerbesteuer rc. beigetreten ist, dahin lautend:
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