Januar 7.
18 1611 1.
überreichen 1 und Euch der Hilfe beider zu bedienen, falls die
Audienz verzögert würde.
Hätte man am kaiserlichen Hof Bedenken, es mit der Schärfe
zu wagen und wollte man dort die kölnische Handlung reassumieren,
so habt [hr dagegen die Motive unseres Schreibens vom 19./29.
Dezember ? einzuwenden „und mit allem vleiss I. M.* und den räthen
vor augen zu stellen, was für grossen schimpf I. M.! ferner erlangen
würde, da sie auf solcher meinung der güte verharreten, aldieweil
doch ganz reichskündig, dass gegentells gedanken nur dahin gerichtet,
wie sie I. M.‘ mit worten zwar sänftigen, mit der that aber zum
heftigsten offendirn, uns von L M.! abalienirn, die sache ins weite
feld und dohin spielen möchten, damit sia bei der possess bleiben
und dergestalt einnisteln könten, dass alsdann sie heraus zu treiben
unmüglichen ; dessentwegen wir I. M.' fernern glimpf nicht rathen
wolten sondern, do je die güte noch eins zu versuchen, es mit gewehrter
hand post latam sententiam declaratoriam geschehen und
maiori cum autoritate als die colnische tractation ablaufen möchte,
wie Ir dann mehr denn genugsame rationes in der kaiserlichen schrift zu
befinden, dadurch Ir I. M.‘ potius ad executionem quam amicabilem
compositionem zu persuadirn.“
Dem Herzog von Braunschweig, dessen Gutachten in der jülichschen
Sache Gerstenberg kennt?, habt Ihr beiliegendes Schreiben
zu überreichen und ihm den Verlauf der kölnischen Handlung
vorzustellen, mit weiterer Ausführung, was für ein Unheil im Reich
erfolgen würde, wenn solcher Ungehorsam unbestraft bliebe, ja ihm
Recht gegeben würde. Der Herzog möge daher beim Kaiser Urteil
und Exekution ausbringen helfon. Gleichzeitig habt Ihr bei ihm
anzufragen, mit wie viel Reitern und Knechten er uns wirklich zu
unserm Rechte helfen wolle.
Wenn der Kaiser oder seine Räte Euch fragen, ob wir
geneigt sind, uns in die „katholische Liga‘ zu begeben, so
habt Ihr zu entgegnen, „dass wir zwar zu keiner union niemals
sonderliche beliebung getragen, sondern wüsten wol, was solche
confoederationes auf sich hetten und sgefehrligkeiten mit sich
brechten, wolten auch nichts liebers wünschen denn dass man bei
frich von dem Gesamthause Sachsen zu einer Schickung an den König und
an die Königin-Regentin von Frankreich, an den Herzog von Nevers, den Groseberzog
von yookanı und den Herzog von Savoyen beglaubigt (Dre., a. a. O.,
. ; Kpt.
1 Beglaubigung für die Gesandten bei den bezeichnenden Personen von
27, Der; Dre, a. a. O., f. 208 M, Kpt.
6. Jan.
2 Drs., a. a. O., f. 186.
® Das braunschweigischoe Gutachten vom 15./26. Dezember 1610 in
Wolfenbüttel, Reichssachen no. 51, Acta die ungerischen Unruhen betr.,
Kpt. eigh.; Dre., I. 8807, 20. Buch jül. Sachen, f. 246; Or. eigh.; vgl.
P. P. Wolf, Geschichte Maximilians I, IU. 8. 32 f. und A. Gindely,
Rudolf IL, U. 8. 186.