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Seine Majestät der Kaiser der Franzosen anderer Seits, von dem gleichen Wunsche
beseelt, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Zollvereinsstaaten und Frankreich
zu befestigen und die gegenseitigen Handelsverhältnisse zu erweitern, haben
beschlossen, einen Vertrag zu diesem Zwecke abzuschließen und zu Ihren Bevollmächtigten
ernannt, nämlich:
Seine Majestät der König von Preußen:
den Herrn Albrecht Grafen von Bernstorff-Stintenburg, Allerhöchst
Ihren Staatsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten,
Großkreuz des Rothen Adler-Ordens mit Eichenlaub und Groß-Comthur
des Königlichen Hausordens von Hohenzollern 2c. k. 2c.,
den Herrn Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhöchst Ihren
Generaldirector der Steuern, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter
Classe mit Stern und Eichenlaub 2c. 2c. 2c.
den Herrn Alexander Maximilian Philipsborn, Allerhöchst Ihren
Wirklichen Geheimen Legationsrath, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter
Classe mit Eichenlaub 2c. 2c. 2c.,
und
den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Allerhöchst Ihren
Director im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit Eichenlaub rc. 2c. v.
und
Seine Majestät der Kaiser der Franzosen:
den Herrn Heinrich Gottfried Bernhard Alphons Fürsten von
La Tour d Auvergne, Allerhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und
bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Preußen,
Groß-Officier des Kaiserlichen Ordens der Ehrenlegion, Ritter des Königlich
Preußischen Rothen Adler-Ordens erster Classe 2c. 2c. 2.
und
den Herrn Alexander Johann Heiurich de Clergq, Allerhöchst Ihren
bevollmächtigten Minister, Commanreur des Kaiserlichen Ordens der Ehrenlegion
2c. 2c. 7.,
welche, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten,
über nachstehende Artikel übereingekommen sind: