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Rohe Sora.. 4 Fr. 35 Cent.
Kristallisirte Soda 4 „ 35 „
Schwefelsaures Natron: «
reines, wasserfrei . 6 „ — „ r
kristallisirt oder mit Wasse er verbunden . 2 „ 40 „ 5
unreines, wasserfrei . 5 „ 40 „ S
kristallisirt oder mit Wasser verbunden. 2 „ 10 „ (6
Schwefligsaures Natron 6,, 3
Kalzinirte Soda . .11,,——»-«
Salzsäure........... 3»—»5
Chlorkalk............7,,50»·-
ChlorsauresKali.... ....66»—»
Chlormagnefium..........4»—,, «
Spiegelgläser, große, 1 Fr. für den Meter Oberfläche.
Hehlglas, Fensterglas und anderes weißes Glas 2 Fr. — Cent.
Glasflaschen . — „ 805
Ultramarin, künstlicher 6 , 75,
Salmiak 10 „ — „„ E
Vareksora 1 „ 50 „ S
Gebrannte zr Prel 2 1 „ 25 ,„
Zinnsahz . . 3,,———»å
Artikel 6.
Im Falle der Aufhebung oder Ermäßigung der bei der Ausfuhr französischer
Erzeugnisse gegenwärtig gewährten Ausfuhr-Vergütungen sollen die nach dem vor-
angehenden Artikel von den Erzeugnissen zollvereinsländischer Abstammung oder Fabri-
kation zu entrichtenden Zusatz-Abgaben aufgehoben oder um den nämlichen Betrag
herabgesetzt werden, um welchen jene Ausfuhr-Vergütungen ermäßigt worden sind.
Wenn die Aufhebung erfolgt, die Regierung aber die Darstellung gewisser
französischer Erzeugnisse einer Ueberwachung, Kontrole oder Verwaltungs-Aufsicht
unterwirft, so sollen die unmittelbaren oder mittelbaren Lasten, welche die fran-
zösischen Fabrikanten zu tragen haben, durch eine entsprechende Zusatz-Abgabe auf
die gleichartigen vereinsländischen Erzeugnisse ausgeglichen werden.
Uebrigens ist verabredet, daß, wenn Ausfuhr-Vergütungen für andere Er-
zeugnisse französischer Fabrikation bewilligt, oder wenn die gegenwärtig gewährten
Ausfuhr-Vergütungen erhöht werden, die auf den Erzeugnissen zollvereinsländischer
Abkunft oder Fabrikation ruhenden Abgaben eintretenden Falles um eine dem Be-