Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Rohe Sora.. 4 Fr. 35 Cent. 
Kristallisirte Soda 4 „ 35 „ 
Schwefelsaures Natron: « 
reines, wasserfrei . 6 „ — „ r 
kristallisirt oder mit Wasse er verbunden . 2 „ 40 „ 5 
unreines, wasserfrei . 5 „ 40 „ S 
kristallisirt oder mit Wasser verbunden. 2 „ 10 „ (6 
Schwefligsaures Natron 6,, 3 
Kalzinirte Soda . .11,,——»-« 
Salzsäure........... 3»—»5 
Chlorkalk............7,,50»·- 
ChlorsauresKali.... ....66»—» 
Chlormagnefium..........4»—,, « 
Spiegelgläser, große, 1 Fr. für den Meter Oberfläche. 
Hehlglas, Fensterglas und anderes weißes Glas 2 Fr. — Cent. 
Glasflaschen . — „ 805 
Ultramarin, künstlicher 6 , 75, 
Salmiak 10 „ — „„ E 
Vareksora 1 „ 50 „ S 
Gebrannte zr Prel 2 1 „ 25 ,„ 
Zinnsahz . . 3,,———»å 
Artikel 6. 
Im Falle der Aufhebung oder Ermäßigung der bei der Ausfuhr französischer 
Erzeugnisse gegenwärtig gewährten Ausfuhr-Vergütungen sollen die nach dem vor- 
angehenden Artikel von den Erzeugnissen zollvereinsländischer Abstammung oder Fabri- 
kation zu entrichtenden Zusatz-Abgaben aufgehoben oder um den nämlichen Betrag 
herabgesetzt werden, um welchen jene Ausfuhr-Vergütungen ermäßigt worden sind. 
Wenn die Aufhebung erfolgt, die Regierung aber die Darstellung gewisser 
französischer Erzeugnisse einer Ueberwachung, Kontrole oder Verwaltungs-Aufsicht 
unterwirft, so sollen die unmittelbaren oder mittelbaren Lasten, welche die fran- 
zösischen Fabrikanten zu tragen haben, durch eine entsprechende Zusatz-Abgabe auf 
die gleichartigen vereinsländischen Erzeugnisse ausgeglichen werden. 
Uebrigens ist verabredet, daß, wenn Ausfuhr-Vergütungen für andere Er- 
zeugnisse französischer Fabrikation bewilligt, oder wenn die gegenwärtig gewährten 
Ausfuhr-Vergütungen erhöht werden, die auf den Erzeugnissen zollvereinsländischer 
Abkunft oder Fabrikation ruhenden Abgaben eintretenden Falles um eine dem Be-
	        
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