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Seine Durchlaucht, der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, Höchstseinen
Oberst-Lieutenant und Bataillons-Kommandeur Wilhelm Kirchner,
Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß älterer Linie, Höchstseinen Major
und Kontingents -Chef Benno von Döring,
Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß jüngerer Linie, Höchstseinen Haupt-
mann Ernst von Helldorff,
Seine Majestät, der König von Preußen, Allerhöchstseinen Oberst-Lieutenant
und Abtheilungs-Chef im Kriegs-Ministerium, Eberhard von Hartmann,
welche, nachdem sie ihre Vollmachten einander mitgetheilt und richtig befunden,
folgende
Konvention
abgeschlossen haben.
Artikel 1.
Aus den bisher zur ehemaligen Reserve= Infanterie-Division gehörigen Kon-
tingenten der Eingangs genannten Staaten werden Drei Infanterie-Regimenter zu
je Drei Bataillons gebildet, welche die gemeinschaftliche Bezeichnung:
„Thüringische-Infanterie-Regimenter“
und eine entsprechende Regiments -Nummer innerhalb der Ordre de bataille des
Norddeutschen Bundesheeres erhalten.
Die Verwendung der bisherigen Kontingente als Stämme zur Errichtung die-
ser Regimenter findet in der Art statt, daß das Kontingent von Weimar das eine,
die Kontingente von Meiningen und Colurg-Gotha das zweite, die von Alten-
burg, Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß älterer und jüngerer Linie das dritte
Regiment formiren. Die Regimenter werden jetzt kompletirt und später regelmäßig
rekrutirt durch Einstellung der zur Infanterie tanglichen Wehrpflichtigen der Staa-
ten, deren Kontingente zur Formation jedes einzelnen Regiments beigetragen haben
und zwar findet bei den beiden gemischten Regimentern die Rekrutirung pro rata
der Bevölkerung der kontribuirenden Staaten mit der Maßgabe statt, daß die aus-
gehobene Mannschaft, soweit möglich dem innerhalb des bezüglichen Heimathlandes
dislocirten Truppentheil zu überweisen ist. Die Umformung der bisherigen Kon-
tingente in die neuen Regimenter wird Preußischer Seits geleitet.