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Die Anmeldung hierzu (8. 127) darf frühestens im Laufe desjenigen
Monats erfolgen, in welchem das 17te Lebensjahr zurückgelegt wird, und
muß spätestens bis zum 1. Februar desjenigen Kalenderjahres stattfinden,
in dem das 20ste Lebensjahr vollendet wird. Bis zum 1. April des letzt-
gedachten Jahres muß der Nachweis der Berechtigung durch die bestandene
Prüfung (§8§. 129 bis 132) geführt sein. ç
Wer diese Termine versäumt, verliert den Anspruch auf die Vergünsti-
gung zum einjährigen Dienst.
2) Ausnahmsweise kann der nach Vorstehendem verloren gegangene Anspruch
durch Resolution der oberen Provinzial-Behörden wieder verliehen werden,
wenn der betheiligte Militär-Pflichtige noch nicht an ciner Loosung Theil zu
nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loosnummer disponibel (§. 97)
geblieben ist. Im letztern Falle darf diese Begünstigung indeß nur dann
eintreten, wenn der dießfällige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei wel-
cher der betheiligte Militär-Pflichtige zu konkurriren hat, formirt wird.
§. 127.
Bebörden, welche die Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Dienst ertheilen.
1) Die Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Dienst wird von derjenigen
Departements-Prüfungs-Kommission ertheilt, in deren Bezirk der Betreffende
nach §. 21 gestellungspflichtig ist, resp. gestellungspflichtig sein würde, wenn
er das militärpflichtige Alter besäße.
Bei dieser Departements-Prüfungs-Kommission haben sich die jungen
Leute schriftlich unter Einsendung der im §. 129 angegebenen Atteste 2c.
und unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§. 126 und 128 zu melden.
2) Ueber Gesuche derjenigen Militär-Pflichtigen, welche den Anspruch auf die
Begünstigung, als einjähriger Freiwilliger dienen zu dürfen, verloren haben
und nachträglich wieder erlangen wollen, hat zunächst die zuständige Kreis-
Ersatz-Kommission zu befinden, welche die diesfälligen Gesuche, insofern sie
unbegründet sind, ablehnt, event. begutachtet durch die Departements-Ersatz-
Kommission zur Entscheidung an die oberen Provinzial-Behorden gelangen
läßt. Erst nachdem Letztere die Genehmigung zur Wiedererlangung der
Vergünstigung, als einjähriger Freiwilliger dienen zu dürfen, ertheilt haben,
kann die fernere Anmeldung bei der Departements-Prüfungs-Kommission
erfolgen.