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genauer Erörterung, hinsichtlich des in jeder einzelnen Rubrik enthaltenen Gegen-
standes auszufüllen und zugleich mit den Bevölkerungslisten an den Großherzog-
lichen Bezirks-Direktor einzusenden.
3.
Die Netze zu den auszufüllenden Listen werden den Gemeindevorständen durch
die Großherzoglichen Bezirks-Direktoren wuefertigt werden.
Alle von den Gemeindevorständen 4%% der Volkszählung sowohl wie bei der
Viehzählung zu beobachtenden einzelnen Vorschriften werden in einer besondern In-
struktion zusammengestellt und den Gemeindevorständen ebenfalls durch die Groß-
herzoglichen Bezirks-Direktoren übermittelt werden.
5.
Von Seiten der Großherzoglichen Bezirks-Direktoren sind die Ortslisten so-
wohl wie die Hauslisten einer sorgfältigen Prüfung zu unterwerfen und daraus
die Bezirkslisten, nach Stadtgerichts-, bezüglich Justiz-Amts-Bezirken gesondert, auf-
zustellen. Diese sind alsdann, mit dem Prüfungs= und Richtigkeits-Zeugnisse ver-
sehen, spätestens bis zum Schlusse des Monats Februar 1868 mit Bericht, wel-
cher die etwa erforderlichen Erläuterungen enthalten muß, an das unterzeichnete
Staats-Ministerium einzusenden.
6.
Den Großherzoglichen Bezirks-Direktoren wird mittelst besondern Erlasses des
unterzeichneten Staats-Ministeriums das Nähere über das von ihnen zu beobach-
tende Verfahren eröffnet werden.
Weimar am 23. Oktober 1867.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
Der allgemeinen Versorgungsanstalt im Großherzogthume Baden, zu Carls-
ruhe, ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume Sachsen wider-
ruflich ertheilt worden und hat dieselbe den Agenten Carl Wilhelm Köhler in
Weimar zum Haupt-= Agenten bestellt.
Es wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit dem Bemer-
ken, daß die genannte Anstalt in Beziehung auf die Streitigkeiten mit diesseitigen
Versicherten, sowie über die im Großherzogthume gelegenen Versicherungs-Obijekte
dem diesseitigen Gerichtsstande sich unterworfen hat, und über die Vollstreckbarkeit