Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

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Beilage D. 
Todtenschein. 
Behufs Berichtigung der Stammrollen wird auf den Grund des amtlichen Todten-Registers der 
hiesigen Pfarrkirche pflichtmäßig bescheinigt, daß der Militair-Pflichtige 
Sohn de 
am ten des Jahres 18 geschrieben am 
n. Chr. Geb. an 
hier gestorben und am ten 18 beerdigt worden ist. 
Er hatte ein Alter von Jahren und Monaten erreicht 
Dieses unentgeltlich ausgefertigte Attest darf allein zu dem oben bezeichneten Zweck gebraucht 
werden und hat in allen ÜUbrigen bürgerlichen Verhältnissen keine Gültigkeit. 
Ausgefertigt unter Beidruck des Kirchensiegels zu 
den ten 
Pfarrer des Orts. 
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