Zegierungs-Blatt
Großherzogthun
Sachsen-Weimar-Eise nach.
Nummer 32. Weimar. 31. Dezember 1867.
Ministerial--Bekanntmachungen.
Als Haupt-Agent der Deutschen Feuer-Versicherung auf Gegenseitigkeit in
Ludwigshafen a.Rh. für das Groaßherzogthum ist an der Stelle des Agenten
Carl Obstfelder von hier der Königlich Preußische Lieutenant a. D., Max Sonders-
hausen allhier, eingetreten.
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 17. Dezember 1867.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
Nach einer auher gelangten Mittheilung des Herzoglich Sächsischen Ministe-
riums in Altenburg ist, gemäß einer jenseitigen höchsten Verordnung vom 29. No-
vember d. J., zur Giltigkeit der zum Gebrauch im Auslande bestimmten Heimaths-
und Heirathserlaubniß-Scheine die bisher vorgeschrieben gewesene Beglaubigung des
Herzoglichen Ministeriums, Abtheilung des Innern, — früher der vormaligen Her-
zoglichen Landesregierung — vom 1. Januar 1868 an nicht mehr erforderlich,
folgende Behörden aber:
die Herzoglichen Gerichtsämter 1I und II in Altenburg, desgleichen zu Schmölln,
Lucka, Gößnitz, Ronneburg, Roda, Eisenberg und Kahla,
das Herzogliche Gericht zu Menselwitz,
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