Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

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darunter bis Nachmittags 4 Uhr, in Orten mit über 2000 Einwohnern bis Nach- 
mittags 5 Uhr. 
Indem dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, wird zur 
Nachachtung für die Wahlbehörden noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß 
das über den Wahl-Akt aufzunehmende Protokoll nebst Stimmliste die Zahl der 
erschienenen Wähler und die Zahl der giltig sowie ungiltig abgegebenen Stimmen 
enthalten muß und daß nur solche Personen zur Stimmgebung zuzulassen sind, 
welche in der Wahlliste stehen. 
Weimar am 10. Januar 1867. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Selldorff. 
Auf Grund anher gelangter Mittheilung der Königlich Preußischen Staats- 
regierung wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der 24. Februar 
d. J. zur Eröffnung des Reichstags des norddeutschen Bundes ausersehen wor- 
den ist. 
Weimar am 21. Januar 1867. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
In Auftrag: 
Stichling. 
Weimar. — Hof Buchdruckerei.
	        
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