Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Artikel  4.
In  J.  22.  vorletztes  Alinea  treten  an  Stelle  der  Worte:

#vom  Aufsichtsrathe“
die  Worte:
#vom  Verwaltungsrathe.“

Artikel  5.

Zu  F.  26.
a)  In  Nr.  2.  und  3.  ist  an  Stelle  der  Worte:

„Aufsichtsrathes““  resp.  „Aufsichtsrathe“  zu  substituiren,  „Verwaltungsrathes“
  resp.  „Verwaltungsrathe“

b)  an  Stelle  der  Bestimmung  sub  4.  tritt  folgende  Bestimmung:
„Wahl  der  neu  eintretenden  Mitglieder  des  Verwaltungsrathes  und
der  Stellvertreter,  sowie  der  neu  eintretenden  unbesoldeten  Direktionsmitglieder,
  imgleichen  die  Beschlußnahme  über  Entfernung  der  letzteren
  aus  dem  Amte  im  Falle  des  F.  55./;

e)  sub  Nr.  5.  sind  die  Worte:  „dem  Aufsichtsrathe“  zu  streichen.

Artikel  6.
Im  §.  28.  Zeile  2.  ist  das  Wort:  „Aufsichtsrath“  zu  streichen.

Artikel  7.
Im  H.  34.  Zeile  1.  ist  statt:
„Der  Vorsitzende  der  Direktion“
zu  setzen:
„Der  Vorsitzende  des  Verwaltungsrathes“.

Artikel  8.
Zu  8.  35.
a)  Die  Ueberschrift:
„Wahl  der  Mitglieder  des  Verwaltungsrathes“
ist  zu  ändern  in:

Wahlverfahren.“
757
(Nr.  7287.)  14“  b)  Im