Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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Der sämmtlichen, vorstehend gedachten, in schwarzer Farbe ausgeführten Zeich- 
nung ist ein aus feinen Punkten bestehender Untergrund in grüner Farbe aufge- 
druckt, in welchem die Werthbezeichnungen „EIN THALER“ und „1“, 
das Großherzogliche Wappen, sowie das die Unterschrift des eintragenden Beamten 
enthaltende Feld weiß ausgespart sind. 
Beschreibung der Großherzoglich Sächsischen Kassenanweisungen 
à 3 Thaler. 
Die Kassenanweisungen à 5 Thaler sind 
141 Millimeter breit und 
88 Millimeter hoch; 
das zu denselben verwendete Papier ist von weißer Farbe, aus Haufstoff bereitet 
und in den beiden oberen Ecken mit verziertem Wasserzeichen versehen. 
In Mitten der Vorderseite die Legende: 
FTünf Thaler 
im 30- Thaler - Fusse. 
In Gemüässheit des Gesetzes vom 22 ½ Juni 1870. 
Darunter die Facsimilien der Namen „K. Thon, Fries, K. Horn.“ 
Ueber der Zeile: „Fünf Thaler“ links die Herie B., rechts die fort- 
laufende Nummer. 
Die Legende ist umgeben von einer in gothischem Style ausgeführten Zeich- 
nung; zu beiden Seiten der Legende zwei Nischen, in deren jeder eine allegorische 
Figur, die zur rechten Hand mit den Attributen des Ackerbaues, die zur linken 
mit den Attributen des Handels. Oberhalb dieser Nischen je ein ovales Orna- 
ment mit der Werthzahl „GÖ“ in großer arabischer Ziffer auf guillochirtem Grunde; 
unterhalb der Nischen wiederholt sich zu beiden Seiten in verzierter Ziffer die 
Werthzahl nochmals, umschlungen mit einem zweimal die Worte „5 Thaler"“ tra- 
genden Bande. Innerhalb der diese oben gedachten gothischen Ornamente verbin- 
denden Linien stehen oberhalb der Legende das Großherzogliche Wappen und zu 
beiden Seiten desselben vertheilt:
	        
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