Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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!47] Das 
Nr. 633 
Nr. 634 
Nr. 635 
18. Stück des Bundes-Gesetzblatts enthält unter 
das Gesetz, betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel für Be- 
streitung der durch den Krieg veranlaßten außerordentlichen Ausgaben, 
vom 26. April 1871; 
die Angabe der Namen derjenigen Beamten, welche auf Grund der 
Bestimmung im Art. 36 der Verfassung des Deutschen Reichs, nach 
Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll= und Steuer- 
wesen verschiedenen Direktivbehörden und Hauptämtern als Vereins- 
beamte beigeordnet worden sind; 
die Ertheilung der allgemeinen Ermächtigung an den Geschäftsträger 
und Generalkonsul für die Republik Venezuela, Legationsrath v. Gü- 
lich zu Caráäcas zur Vornahme bürgerlich gültiger Eheschließungen von 
Deutschen und Beurkundung von Geburten, Heirathen und Sterbe- 
fällen von Deutschen, innerhalb seines Amtsbezirks. 
  
Weimar. — —
	        
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