Regierungs-Blatt
Großherzogthun
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 1. *“5 Weimar. 31. Januar 1871.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[II] I. Die auf höchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs,
durch die Bekanntmachung des unterzeichneten Staatsministeriums vom 16. Juni
1870 angeordneten Neuwahlen von Landtagsabgeordneten des Großherzogthums für
die nächste Etatsperiode 1872/74 haben folgendes Ergebniß gehabt. Gewählt
wurden:
a) durch die begüterte vormalige Reichsritterschaft:
1) der Großherzogliche Kammerherr Heinrich von Helldorff zu Schwerstedt,
b) durch die Wahl der Besitzer eines inländischen Grundeigenthums
von mindestens Eintausend Thalern jährlicher Rente:
2) der Großherzogliche Kammerherr Rittergutsbesitzer Freiherr von Rotenhan
zu Neuenhof,
3) der Hauptmann a. D. von Heyne zu Weimar,
4) der Gutsbesitzer Carl August Collenbusch zu Schloßvippach,
5) der Rittergutsbesitzer Richard Heydenreich zu Ehringsdorf,
M) durch die Wahl derjenigen Staatsunterthanen, welche aus andern Quellen
als dem Grundbeüize ein jährliches Einkommen von mindestens
Eintausend Thalern versteuern:
6) der Großherzogliche Staatsanwalt Wilhelm Genast zu Weimar,
7) der Fabrikant Carl Kappauf in Apolda,
8) der Rechtsanwalt Hugo Fries in Weimar,
9) der Rechtsanwalt Robert Stapff in Kaltennordheim,
10) der Großherzogliche Kreisgerichts-Direktor Julius Appelius in Weida,
4) durch die allgemeinen Wahlen im ganzen Großherzogthum:
11) der Dr. med. Brehme in Weimar im I. Wahlbezirk,
12) der Bürgermeister Lahnor in Kleinobringen im II. Wahlbezirk,
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