Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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den Allerhöchsten Erlaß vom 22. Mai 1871, betreffend die Ver- 
leihung des Anspruchs auf die Kriegsdenkmünze für Nichtkombattan- 
ten an die nach dem Statut nicht berechtigten Offiziere, Aerzte, Be- 
amten und Mannschaften der deutschen Armeen und der Marine; 
und unter 
den Allerhöchsten Erlaß rom 22. Mai 1871, betreffend die Ver- 
leihung des Anspruchs auf die Kriegsdenkmünze für Nichtkombattan- 
ten an Hof= und Civil-Staatsbeamte, an Angestellte der Privat- 
Eisenbahngesellschaften, an die Johannitter= und Maltheser-Ritter rc.; 
unter 
das Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des deut- 
schen Reichs für das Jahr 1871, vom 31. Mai 1871; unter 
die Bekanntmachung, betreffend allgemeine polizeiliche Bestimmungen 
über die Anlegung von Dampflkesseln; unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Reichshauptkasse, vom 1. Juni 
1871; und 
in der besonderen Beilage: die Anweisung, die Medizinalgewichte be- 
treffend, vom 6. Mai 1871; sowie die Nachträge zur Eich-Ord- 
nung vom 16. Juli 1869, vom 6. Mai 1871; unter 
das Gesetz, betreffend die Redaktion des Strafgesetzöuchs für den 
Norddeutschen Bund als Strafgesetzbuch für das deutsche Reich, vom 
15. Mai 1871; unter 
das Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die 
bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken 2c. herbeigeführten 
Tödtungen und Körperverletzungen, vom 7. Juni 1871; unter 
das Gesetz, betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien, vom 8. 
Juni 1871; unter 
das Gesetz, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen 
mit dem deutschen Reiche, vom 8. Juni 1871; und unter 
die Ernennung des Konsuls des Norddeutschen Bundes L. Hoyak in 
Amsterdam, sowie des Konsuls des norddeutschen Bundes und hessi- 
schen Konsuls J. W. Bunge in Rotterdam zu Konsuln des deut- 
schen Reichs; ferner die Ernennung des Vice-Konsuls des norddeut- 
schen Bundes J. H. von Loon in Harlingen, des Vice-Konsuls des 
norddeutschen Bundes W. H. Bruno Bok in Texel und des Ver- 
wesers des Vice-Konsulats des norddeutschen Bundes, Kaufmann E. 
Berghuys in Helder, zu Vice-Konsuln des deutschen Reichs. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei. 
 
	        
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