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den Allerhöchsten Erlaß vom 22. Mai 1871, betreffend die Ver-
leihung des Anspruchs auf die Kriegsdenkmünze für Nichtkombattan-
ten an die nach dem Statut nicht berechtigten Offiziere, Aerzte, Be-
amten und Mannschaften der deutschen Armeen und der Marine;
und unter
den Allerhöchsten Erlaß rom 22. Mai 1871, betreffend die Ver-
leihung des Anspruchs auf die Kriegsdenkmünze für Nichtkombattan-
ten an Hof= und Civil-Staatsbeamte, an Angestellte der Privat-
Eisenbahngesellschaften, an die Johannitter= und Maltheser-Ritter rc.;
unter
das Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des deut-
schen Reichs für das Jahr 1871, vom 31. Mai 1871; unter
die Bekanntmachung, betreffend allgemeine polizeiliche Bestimmungen
über die Anlegung von Dampflkesseln; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Reichshauptkasse, vom 1. Juni
1871; und
in der besonderen Beilage: die Anweisung, die Medizinalgewichte be-
treffend, vom 6. Mai 1871; sowie die Nachträge zur Eich-Ord-
nung vom 16. Juli 1869, vom 6. Mai 1871; unter
das Gesetz, betreffend die Redaktion des Strafgesetzöuchs für den
Norddeutschen Bund als Strafgesetzbuch für das deutsche Reich, vom
15. Mai 1871; unter
das Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die
bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken 2c. herbeigeführten
Tödtungen und Körperverletzungen, vom 7. Juni 1871; unter
das Gesetz, betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien, vom 8.
Juni 1871; unter
das Gesetz, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen
mit dem deutschen Reiche, vom 8. Juni 1871; und unter
die Ernennung des Konsuls des Norddeutschen Bundes L. Hoyak in
Amsterdam, sowie des Konsuls des norddeutschen Bundes und hessi-
schen Konsuls J. W. Bunge in Rotterdam zu Konsuln des deut-
schen Reichs; ferner die Ernennung des Vice-Konsuls des norddeut-
schen Bundes J. H. von Loon in Harlingen, des Vice-Konsuls des
norddeutschen Bundes W. H. Bruno Bok in Texel und des Ver-
wesers des Vice-Konsulats des norddeutschen Bundes, Kaufmann E.
Berghuys in Helder, zu Vice-Konsuln des deutschen Reichs.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.