Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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Nr. 
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die Ernennung von Konsuln und eines Vice-Konsuls des Deutschen 
Reichs; unter 
die Ertheilung des Exequatur als Konsul der Argentinischen Repub- 
lik mit der Residenz in Hamburg an den Dr. Albert Finck; unter 
die Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die 
Wechselstempelsteuer, vom 23. Juni 1871; unter 
das Gesetz, betreffend die Gewährung von Beihülfen an Angehörige 
der Reserve und der Landwehr, vom 22. Juni 1871; unter 
den Allerhöchsten Erlaß vom 15. Juni 1871, betreffend die Geschäfts- 
führung der oberen Marinebehörden; unter 
das Gesetz vom 27. Juni 1871, betreffend die Pensionirung und Ver- 
sorgung der Militärpersonen des Reichsheeres und der kaiserlichen Marine, 
sowie die Bewilligungen für die Hinterbliebenen solcher Personen; unter 
die Verordnung, betreffend den Diensteid der unmittelbaren Reichs- 
beamten, vom 29. Juni 1871; unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Ergänzung der unter dem 19. 
Juni d. J. erlassenen Vorschriften zur Ausführung des Reichsgesetzes 
vom 8. Juni d. J. über die Inhaberpapiere mit Prämien, vom 1. 
Juli 1871; unter 
die Ernennung von Konsuln, eines General-Konsuls und eines Vice- 
Konsuls des Deutschen Reiches; unter 
eine Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung des Exequaturs Namens 
des Deutschen Reichs an den Konsul der Republik Chile H. Seckel 
zu Frankfurt am Main; unter 
Gesetz vom 22. Juni 1871, die Verleihung von Dotationen in Aner- 
kennung hervorragender, im letzten Kriege erworbener Verdienste be- 
treffend; unter 
die Verordnung vom 5. Juli d. J., die Kautionen der bei der Militär- 
und der Marineverwaltung angestellten Beamten betreffend; unter 
die Bekanntmachung vom 10. Juli d. J., die zweite Ergänzung der 
unter dem 19. Juni d. J. erlassenen Vorschriften zur Ausführung 
des Reichsgesetzes vom 8. Juni d. J. über die IJnhaberpapiere mit 
Prämien betreffend. 
Weimar. — Hof--Buchdruckerei.
	        
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