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d. J., betreffend die nächste Volkszählung, wird hierdurch nachträglich Folgendes
bezüglich nochmals zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
Die unmittelbare Leitung der Volkszählung erfolgt durch die Gemeindevorstände,
welche jedoch in Orten von mehr als 2000 Einwohnern die ihnen obliegenden
Funktionen einer zu diesem Zwecke zu bildenden Zählungs-Kommission übertragen.
Die Aufgabe derselben besteht hauptsächlich in Folgendem:
„Eintheilung der Gemeinden in Zehlbezirke, Annahme und Anweisung der
Zähler, Prüfung und soweit nöthig Berichtigung und Ergänzung der Angaben in
den ausgefüllten Zählungs- Formularen, sowie Aufstellung einer Uebersicht über die
allgemeinen Zählungsergebnisse und Einsendung des gesammten Zählungs-Materials
an den betreffenden Großherzoglichen Bezirks-Direktor“.
Zur Austheilung und Wiedereinsammlung der Haushaltungs= resp. Extrahaus-
tungslisten ist für jeren Zählungsbezirk ein gehörig gqualifizirter Zähler zu bestellen,
auch im Voraus dafür zu sorgen, daß für den Fall der Behinderung eines Zäh-
lers alsbald ein gehörig instruirter Vertreter desselben eintreten kann.
Da die Ergebnisse der Bevölkerungszählung den Maßstab für die Vertheilung
der Zoll-Revenüen bilden, aus ihnen ferner die gewichtigsten Folgerungen auf das
Bedürfniß zum Erlaß neuer oder zur Abänderung bestehender Gesetze und Staats-
einrichtungen gezogen werden können und da sie endlich überall die Grundlagen der
nationalökonomischen Wissenschaften gewähren, so darf bei dem Bildungsstande der
Bevölkerung des Großherzogthums mit Grund erwartet werden, daß die Wichtigkeit
der Volkszählung und die Nothwendigkeit vollständiger und zuverlässiger Ergebnisse
derselben von der, gesammten Bevölkerung in vollem Maße werde erkannt und von
jedem Einzelnen gern die von den Gemeindevorständen etwa beanspruchte Mitwir-
kung für den bealsichtigten wichtigen Zweck werde gewährt werden.
Weimar am 2. November 1871.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
[108) IV. Von der Allgemeinen Transport-Versicherungs-Gesellschaft zu Wien
ist Julius Flintzer hier zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum an der
Stelle des bisherigen Haupt-Agenten E. Sußdorf hier ernannt worden.
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 2. November 187 1.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements--Chef:
Schambach.