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Die bei der Berechnung des Personengeldes sich ergebenden Bruchtheile eines
Silbergroschens werden auf //, ½, 3¾ oder ganze Silbergroschen abgerundet. In
den Gebieten mit anderer als der Thaler= und Silbergroschen-Währung erfolgt die
Berechnung nach der landesüblichen Münz-Währung. Stellen sich hierbei Bruch-
theile heraus, so erfolgt die Erhebung mit dem nächst höheren darstellbaren Betrage.
8. 49.
Erstattung von Personengeld.
1 Die Erstattung von Personengeld an die Reisenden findet stets statt, wenn
die Postanstalt die durch die Annahme des Reisenden eingegangene Verbindlichkeit
ohne dessen Verschulden nicht erfüllen kann. Die Erstattung von Personengeld soll
auch dann zulässig sein, wenn der Reisende an der Benutzung der Post aus irgend
einem andern Grunde verhindert ist und die Erstattung mindestens 15 Minuten vor
dem planmäßigen Abgange der Post beantragt.
. Die Erstattung erfolgt, gegen Rückgabe des Passagier-Billets und gegen Quit-
tung, mit demjenigen Betrage des Personengeldes, welcher von dem Reisenden für
die mit der Post noch nicht zurückgelegte Strecke erhoben worden ist.
8. 60.
Berbindlichkeit der Reisenden in Betreff der Abreise.
1 Die Passagiere müssen vor dem Posthause oder an den sonst dazu bestimm-
ten Stellen den Wagen besteigen und an diesen Stellen zu der im Passagier-Billet
bezeichneten Abgangszeit sich zur Abreise bereit halten, auch das Passagier-Billet zu
ihrer Legitimation bei sich führen, widrigenfalls sie es sich selbst beizumessen haben,
wenn aus dem Grunde, weil sie sich auf das vom Postillon gegebene Signal zur
Abfahrt nicht gemeldet haben, oder weil sie sich zur Mitreise nicht legitimiren
können, ihre Ausschließung von der Mit= oder Weiterreise erfolgt und sie des be-
zahlten Personengeldes verlustig gehen. Haben dergleichen Reisende Reisegepäck auf
der Post, so wird solches bis zu der Postanstalt, auf welche das Passagier-Billet
lautet, befördert, und bis zum Eingange der weiteren Bestimmung von Seiten der
zurückgebliebenen Personen aufbewahrt.
8. 51.
Plätze der Neisenden.
1 Die Ordnung der Plätze im Hauptwagen ergiebt sich aus den Nummern
über den Sitzplätzen.
z. In Absicht auf die Folge der Plätze in den Beichaisen gilt als Regel, daß
zuerst die Eckplätze des Kabriolets, der Vorderbank und der Rückbank, dann in der-
selben Reihefolge die Mittelplätze kommen.
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