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1) Die Einlieferung der zum Abstempeln bestimmten Kouverts, sowie die
Rücknahme abgestempelter Kouverts kann nur durch Personen in Berlin
erfolgen. Auswärtige müssen sich daher einer in Berlin wohnhaften
Mittelsperson bedienen.
2) Das geriugste Quantum von Kouverts, welches zum Abstempeln in einer
Werthsorte angenommen wird, beträgt zehntausend Stück; außerdem ist
mit Rücksicht auf unvermeidlichen Ausschuß jedesmal eine Zugabe von
3 Prozent beizufügen.
3) Das Kouvert-Papier muß weiß oder doch so wenig gefärbt sein, daß die
Farbe der Werthstempel nicht beeinträchtigt wird.
4) Vor der Entnahme der abgestempelten Kouverts ist, außer dem Betrage der
Werthstempel, der Kostenbetrag für das Abstempeln mit 17½ Sgr. pro
1000 Stück zu berichtigen.
) Gestempelte Streifbänder.
Bei einzelnen größeren Postanstalten werden gestempelte Streifbänder zu ½8 Sgr.
bz. zu 1 Kr. zum Verkauf gestellt. Der Absatz findet nur in Partien zu je 100
Stück statt, und zwar mit einem Zuschlage von 3½ Sgr. bz. von 13 Kr. pro
100 Stück. Der Preis beträgt hiernach:
für 100 Streifbänder à 8 Sgr. 36 Sgr. 10 Pf.,
für 100 Streifbänder à 1 Krr.1 Gurlden 53 Kr.
8. XIX.
Verkauf von Formularen zu Korrespondenz-Karten, zu Postanweisungen, zu Post-Mandaten oder
zu Postbehändigungsscheinen.
Bei Entnahme der mit Freimarken beklebten Formulare zu Korrespondenz-
Karten oder zu Postanweisungen ist nur der Betrag der Freimarken zu entrichten;
das Formular selbst wird unentgeltlich geliefert. Nicht mit Freimarken beklebte
Formulure zu Korrespondenz-Karten oder zu Postanweisungen werden nur in der
nachbezeichneten Anzahl verabfolgt:
Korrespondenz-Karten zu je 5 Stück für ¼/ Sgr.,
Korrespondenz-Karten mit bezahlter Rückantwort zu je 5 Stück für ½ Sgr.,
Postanweisungen zu je 5 Stück für ¼/¼ Sgr.
Formulare zu Post-Mandaten, sowie Formulare zu Postbehäwigungsscheinen,
können bei den Postanstalten zum Preise von / Sgr. für 5 Stück bezogen
werden.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.