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oder noch zu gewährender gesetzlichen Unterstützungen, vom 4. Dezem-
1871; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der unter dem 1. Juli
d. J. zur Ausführung des Reichs-Gesetzes vom 8. Juni d. J. über
die Inhaberpapiere mit Prämien erlassenen ergänzenden Vorschriften
(Reichs-Gesetzblatt Nr. 304) vom 4. Dezember 1871; unter
und 749 Ernennungen von General-Konsuln, und Vize-Konsuln des
Deutschen Reichs; unter
Ertheilung des Exequatur an fremdländische Konsular-Beamten; unter
das Gesetz, betreffend die Friedens-Präsenzstärke des Deutschen Heeres
und die Ausgaben für die Verwaltung desselben für die Jahre 1872,
1873, 1874, von 1. Dezember 1871; unter
das Gesetz betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deut-
schen Reichs für das Jahr 1872, vom 4. Dezember 1871; unter
die Verordnung, betreffend die Feststellung des Etats der Verwaltung
des Reichsheeres für das Jahr 1872, vom 9. Dezember 1871;
unter
das Gesetz, betreffend die Ergänzung des Strafgesetzbuches für das
Deutsche Reich, vom 10. Dezember 1871; unter
die Verordnung, betreffend die Einführung des Abschnitts VIII
der Reichsverfassung in Elsaß-Lothringen, vom 14. Oktober 1871;
unter
das Gesetz, betreffend die Einführung des Abschnitts VII der Reichs-
verfassung über das Eisenbahnwesen, vom 11. Dezember 1871;
unter
das Gesetz, betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit des Gesetzes
über die Gewährung der Rechtshülfe vom 21. Juni 1869 auf El-
saß-Lothringen, vom 11. Dezember 1871;
den Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und JItalien,
vom 31. Oktober 1871.
Weimar. — Oof- Buchdruckerei.