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nach Großheringen zum Anschluß an die Thüringische und die Saalbahn unter der
Firma:
Saal-Unstrut-Eisenbahn-Gesellschaft
mit einem Grundkapital von 2,100,000 Thalern gegründeten, in Cölleda domici-
lirten und in das Handelsregister des Königlich Preußischen Kreisgerichts I. Ab-
theilung zu Naumburg eingetragenen Aktiengesellschaft Konzession zum Bau und
Betrieb der bezeichneten Bahn für Unser Staatsgebiet in Gemäßheit des unter dem
31. Juli 1870 mit der Königlich Preußischen Regierung abgeschlossenen Staats-
vertrags (Regierungsblatt von 1870 S. 104 ff.) und in Gemäßheit sowie unter
Wiederholung der in der Königlich Preußischen Konzessions-Urkunde vom 9. März
— J. unter [—XIII aufgestellten, aus der Anlage A ersichtlichen besonderen Be-
dingungen.
Zugleich ertheilen Wir der Saal-Unstrut-Eisenbahn-Gesellschaft die gnädigste
Zusicherung, daß Unser unter dem 26. November 1855 erlassenes Gesetz über die
zur Anlegung der Werrabahn erforderlichen zwangsweisen Eigenthumsabtretungen
auch auf die das diesseitige Staatsgebiet berührenden Theile der Saal-Unstrutbahn
erstreckt und angewendet werden soll.
Die gegenwärtige Urkunde nebst Anlage soll durch das Regierungs-Blatt für
das Großherzogthum zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.
Gegeben Weimar am 11. April 1872.
Carl Alerander.
von Groß.
Konzessions-Urkunde
für die Saal-Unstrut-Eisenbahn-
Gesellschaft.