Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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BZegierungs-Zlat 
Großherzogthun 
Sachsen-Weimar-Eise nach. 
Nummer 12. Weimar. 21. Mai 1874. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
155] 1. Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, gnädigst beschlossen 
haben, die Einführungsfrist für ein von William Heury Cory und Eduard Cory 
zu London erfundenes verbessertes Verfahren und auf verbesserte Apparate zur 
Erzeugung von Briquettes, worüber unter dem 30. Juni 1873 ein Erfindungs- 
patent für das Großherzogthum ertheilt worden, erbetenermaßen auf ein wei- 
teres Jahr, also bis zum 30. Juni 1874 zu verlängern: so wird solches unter 
Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 30. Juni 1873 — S. 147 des 
Regierungsblattes von 1873 — hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 22. April 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
(561 II. Mit höchster Genehmigung wird in Beziehung auf §. 33 der Bundes- 
Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 Behufs einer gleichmäßigen Anwendung 
der desfallsigen gesetzlichen Bestimmung hierdurch verordnet, daß als Klein- 
handel mit Branntwein oder Spirituosen der Verkauf von Quantitäten unter 
35 Liter zu gelten hat. 
Weimar am 23. April 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
1874. 23
	        
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