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8. B5.
Gegenwärtiges Gesetz findet auch auf die durch Ausführung des Reichs-
Impfgesetzes im Jahre 1875 erwachsenen Kosten Anwendung.
So geschehen und gegeben Weimar am 15. März 1876.
Carl Alexander.
G. Thon. Stichling. von Groß.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(33). Im Hinblick auf die Bestimmung in §. 4 Ziffer 1 der unter dem
24. Juli 1874 veröffentlichten Verordnung über die Prüfung der Kandidaten
des höheren Schulamtes (Reg.-Blatt von 1874 Seite 309 ff.) —, wonach be-
hufs Zulassung zu dieser Prüfung anstatt eines Gymnasial-Zeugnisses der
Reife das Reifezeugniß einer Realschule I. Ordnung in dem Falle genügen
soll, wenn der Kandidat ausschließlich in Mathematik und Naturwissenschaft
oder für Real= und höhere Bürgerschulen vornehmlich in den neueren Sprachen
sich zur Prüfung meldet, wird den Realschulen I. Ordnung im Großherzog-=
thum hierdurch die Befugniß ertheilt, ihre Schüler, welche ordnungsmäßig ein
Zeugniß der Reife erlangt haben, außer — wie bisher — zu dem Studium
der Mathematik und der Naturwissenschaften, auch zu dem der neueren Sprachen
auf die Universität zu entlassen.
Weimar am 9. März 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
134] II. Dem Pfälzischen Viehversicherungsverein zu Speier ist die Erlaub-
niß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum widerruflich ertheilt und von der
genannten Gesellschaft Julins Wilhelm Carl Paul Constantin Hohlweg zu
Weimar als Hauptagent für das Großherzogthum im Sinne der höchsten Ver-
ordnung vom 19. September 1860 ernannt worden.
Weimar am 14. März 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.