Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Zwischen 
der Großherzoglich Sachsen-Weimarischen Staatsregierung, vertreten durch 
den Großherzoglichen Regierungsrath I)r. Schambach, 
der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Staatsregierung, vertreten 
durch 
den Herzoglichen Geheimen Staatsrath Braun und 
den Herzoglichen Staatsrath Samwer, 
der Fürstlich Schwarzburg= Sondershausenschen Staatsregierung, vertreten 
durch 
den Fürstlichen Geheimen Staatsrath von Wolffersdorff, und 
der Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen Staatsregierung, vertreten 
durch 
den Fürstlichen Geheimen Regierungsrath Hauthal, 
einerseits und der in Erfurt domicilirenden Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft, 
vertreten durch deren Direktion, audererseits, ist heute, vorbehältlich der landes- 
herrlichen Ratifikationen sowie der durch den Staatsvertrag vom 19. April 
1844 und bezüglich das Gesellschafts-Statut bestimmten Zustimmung der bei 
der Thüringischen Eisenbahn betheiligten drei Staatsregierungen folgender 
Vertrag abgeschlossen worden: 
§. 1. 
Die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft verpflichtet sich, den Bau und 
Betrieb einer an die Zweigbahn Dietendorf-Arnstadt unmittelbar anschließenden, 
von ihrer Station Arnstadt in der Richtung auf Plaue-Angelroda, Martiuroda, 
Gera, Elgersburg nach Ilmenau führenden Eisenbahn in der Weise zu über- 
nehmen, daß die ganze Linie Dietendorf-Ilmenau von Eröffnung der neuen 
Strecke an einen integrirenden Theil des Stamm-Unternehmens der Thürin- 
gischen Eisenbahn bildet und mit dem letzteren in ungetrennter Betriebsrech- 
nung verwaltet wird. 
Zu dem Ende sind die nachstehenden Bestimmungen vereinbart worden.
	        
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