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Zwischen
der Großherzoglich Sachsen-Weimarischen Staatsregierung, vertreten durch
den Großherzoglichen Regierungsrath I)r. Schambach,
der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Staatsregierung, vertreten
durch
den Herzoglichen Geheimen Staatsrath Braun und
den Herzoglichen Staatsrath Samwer,
der Fürstlich Schwarzburg= Sondershausenschen Staatsregierung, vertreten
durch
den Fürstlichen Geheimen Staatsrath von Wolffersdorff, und
der Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen Staatsregierung, vertreten
durch
den Fürstlichen Geheimen Regierungsrath Hauthal,
einerseits und der in Erfurt domicilirenden Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft,
vertreten durch deren Direktion, audererseits, ist heute, vorbehältlich der landes-
herrlichen Ratifikationen sowie der durch den Staatsvertrag vom 19. April
1844 und bezüglich das Gesellschafts-Statut bestimmten Zustimmung der bei
der Thüringischen Eisenbahn betheiligten drei Staatsregierungen folgender
Vertrag abgeschlossen worden:
§. 1.
Die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft verpflichtet sich, den Bau und
Betrieb einer an die Zweigbahn Dietendorf-Arnstadt unmittelbar anschließenden,
von ihrer Station Arnstadt in der Richtung auf Plaue-Angelroda, Martiuroda,
Gera, Elgersburg nach Ilmenau führenden Eisenbahn in der Weise zu über-
nehmen, daß die ganze Linie Dietendorf-Ilmenau von Eröffnung der neuen
Strecke an einen integrirenden Theil des Stamm-Unternehmens der Thürin-
gischen Eisenbahn bildet und mit dem letzteren in ungetrennter Betriebsrech-
nung verwaltet wird.
Zu dem Ende sind die nachstehenden Bestimmungen vereinbart worden.