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106] V. Daß die Führung des Grundsteuerkatasters von Hochstedt der Groß-
herzoglichen Bezirkskatasterführung in Vieselbach übertragen worden ist, wird
hierdurch bekannt gemacht.
Weimar am 20. Juni 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Departement der Finanzen.
G. Thon.
(107] Das 26., 27., 28. und 29. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten
unter
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
1198
1199
1200
1201
1202
1203
das Gesetz, betreffend die Verwendung eines Theiles des Rein-
gewinns aus dem von dem großen Generalstabe redigirten Werke
„Der deutsch französische Krieg 1870/1871“, vom 31. Mai
1877; unter
die Verordnung, betreffend die Beförderung von gebührenfreien
Telegrammen, vom 2. Juni 1877; unter
die Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung
der Einhundertmarknoten der Bayerischen Hypotheken = und
Wechselbank, vom 7. Juni 1877; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanwei-
sungen im Betrage von 20,000,000 Mark, vom 12. Junie
1877; unter
der Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe, vom 14.
Juni 1877; unter
die Verordnung, betreffend die Einrichtung, das Verfahren und
den Geschäftsgang des Patentamts, vom 18. Juni 1877.
Weimar. — Hof. Bnchdruceerei.