Regierungs-Zlatt
Großherzogthum
Sachsen= Weimar-Eise nach.
Nummer 27. Weimar. 1. November 1877.
Judalt: #onbesstonirung und Wechsel in Haupt-= Agenturen von Versicherungs. Gesellichafern S. 199 und 200. —.
Zulassung des Häuslerschen Holzcements als Bed achungsmaterial S. 200. inisterial-Verordnung
die Kasutie des Geschäftsbetriebs der Trödler beir. S. 201. — Reichs. Bestboele S. 202.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(1361 I. Daß von der Feuer-Versicherungs-Gesellschaft zu Brandenburg a./H.
an Stelle des Julius Hohlweg, bisherigen Haupt-Agenten der Gesellschaft,
Hermann Eberhardt in Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzog-
thum ernannt worden ist, wird hierdurch unter Bezugnahme auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 12. Dezember 1876 (Reg.-Blatt S. 219) zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 1. Oktober 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
(137)] II. Der Mecklenburgischen Lebens-Versicherungs= und Sparbank zu.
Schwerin ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf
desfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird solches und daß die gedachte Gesellschaft den H. Suhle sun
zu Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 13. Oktober 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
pr. Schomburg.
1877. 34