Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Die Auszahlung der Zinsen erfolgt am 2. Januar und 1. Juli jeden 
Jahres gegen Einlieferung des entsprechenden Coupons in Jena bei der Haupt- 
kasse der Gesellschaft, in Berlin, Frankfurt a. M., Leipzig, München, eventuell 
noch an anderen Plätzen bei den bekannt zu gebenden Zahlungsstellen. Zinsen, 
welche innerhalb 4 Jahren vom Tage der Fälligkeit ab nicht erhoben werden, 
sind der Gesellschaftskasse verfallen. 
Die darüber ausgestellten Coupons sind erloschen und geben keine weite- 
ren Ansprüche an die Gesellschaft. 
Wenn Zins-Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist als zu 
Grunde gegangen oder abhanden gekommen bei der Direktion der Gesellschaft 
angemeldet worden, so wird dem zuerst Anmeldenden oder dessen Rechtsnachfolger 
je nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angezeigten und bis dahin 
nicht zur Einlösung gekommenen Zins-Coupons von der Gesellschaftskasse gegen 
Quittung ausbezahlt, sofern nicht ein Dritter innerhalb der Verjährungsfrist 
ein Recht hierauf durch richterliches Erkenntniß nachgewiesen hat. 
2. Sämmtliche Prioritäts-Obligationen werden vom Jahre 1878 ab binnen 
40 Jahren im vollen Nennwerthe nach Maßgabe des angeschlossenen genehmigten 
— Til9ungsplanes sukzessive zurückbezahlt. 
Zu diesem Ende wird jedes Jahr am 1. April die in dem Tilgungsplan 
angegebene Anzahl von Prioritäts-Obligationen in Jena in Gegenwart eines 
Beamten des Großherzoglichen Justizamtes verloost. Die erste Ziehung findet 
am 1. April 1878 statt. Die Nummern der verloosten Obligationen werden 
in den Gesellschaftsblättern bekaunt gemacht werden. 
Die Gesellschaft hat die Befugniß, auch größere und frühere Rückzahlungen 
zu leisten, als nach dem Tilgungsplan zu geschehen haben würden. 
3. Die Rückzahlung der verloosten Obligationen erfolgt gegen deren Ein- 
lieferung behufs Vernichtung 3 Monate nach der Ziehung in Jena bei der 
Hauptkasse der Gesellschaft, in Berlin, Frankfurt a. M., Leipzig, München, 
eventuell noch an anderen Plätzen bei den bekannt zu gebenden Zahlungsstellen. 
Mit dem Rückzahlungstermin der verloosten Obligationen hört jede 
weitere Verzinsung derselben auf und es sind demnach die bis zu jenem Zeit- 
punkt noch nicht fällig gewordenen, zu den Prioritäts-Obligationen gehörigen 
Zins-Coupons sammt Talons bei Einhebung des Kapitals zurückzustellen, widrigen- 
falls der Betrag der fehlenden Coupons von dem Kapitale in Abzug gebracht würde.
	        
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