Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

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l106 Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden Z 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
haben die gnädigste Entschließung gefaßt, die zweite ordentliche Landes-Synode 
der evangelischen Kirche des Großherzogthums am Vormittage des 29. De- 
zember d. J., als des Sonntags nach dem Christfest, nach vorausgegangenem 
Gottesdienst in Unserer Haupt= und Stadtkirche zu Weimar in dem zu den 
Versammlungen der Landes-Synode bestimmten Sitzungssaale des Großherzog- 
lichen Fürstenhauses daselbst eröffnen zu lassen. 
Indem Wir dieses hierdurch kund und zu wissen thun, ergeht an die für 
die Landes-Synode ernannten und gewählten Abgeordneten Unser Begehren, 
sich hierzu an bezeichneter Stelle rechtzeitig einzufinden. 
Geschehen Weimar, den 29. November 1878. 
Gez) Carl Alexander. 
(ggez.) Stichling. 
Höchstes Dekret. 
Weimar. — Hof. Buchdruderel.
	        
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