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berg zur Ausstellung der Zeugnisse über die erfüllte Schulpflicht die Orts-
schulbehörden zuständig sind.
Weimar am 10. April 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
(35) III. Daß die Führung des Katasters von Utenbach der Großherzoglichen
Bezirks-Katasterführung in Apolda übertragen worden ist, wird hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 11. April 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
(36) IV. Daß von der Sächsischen Feuerversicherungs-Genossenschaft zu Chemnitz
an Stelle des bisherigen Haupt-Agenten H. Suhle jun. hier Emanuel
von Skalla in Eisenach zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt
worden ist, wird hierdurch unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekannt-
machung vom 12. September 1877 (Reg.-Blatt. Seite 160) zur öffentlichen
Kennitniß gebracht.
Weimar am 15. April 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
137) Das 3., 4., 5., 6. und 7. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1221 das Gesetz, betreffend die Einlösung und Präklusion der von
dem vormaligen Norddeutschen Bunde ausgegebenen Darlehns-
kassenscheine, vom 6. März 1878; unter
Nr. 1222 das Gesetz, betreffend das dem Reich gehörige, in der Voßstraße
zu Berlin gelegene Grundstück, vom 8. März 1878; unter