Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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Gerichtsorganisation am 1. Oktober dieses Jahres höchster Anordnung Seiner 
Königlichen Hoheit, des Großherzogs, zufolge weiter die Großherzoglichen Rech— 
nungsämter zu 
Dornburg, Creuzburg und Tiefenort 
aufgehoben werden. 
Von dieser Zeit an werden folgende Rechnungsämter bestehen: 
1) das Rechnungsamt Allstedt für den Bezirk des Amtsgerichts Allstedt, 
vorerst mit Ansnahme des Gemeindebezirks und des Forstreviers Oldisleben; 
2) das Rechnungsamt Apolda, zur Zeit in Niederroßla, für den Bezirk 
des Amtsgerichts Apolda; 
3) das Rechnungsamt Auma für den Bezirk des Amtsgerichts Auma; 
4) das Rechnungsamt Blankenhain für den Bezirk des Amtsgerichts 
Blankenhain; 
5) das Rechnungsamt Buttstädt für den Bezirk des Amtsgerichts Buttstädt; 
6) das Rechnungsamt Dermbach für den Bezirk des Amtsgerichts Lengsfeld; 
7) das Rechnungsamt Eisenach für den Bezirk des Amtsgerichts Eisenach; 
8) das Rechnungsamt Geisa für den Bezirk des Amtsgerichts Geisa; 
9) das Rechnungsamt Gerstungen für den Bezirk des Amtsgerichts 
Gerstungen; 
10) das Rechnungsamt Ilmenau für den Bezirk des Amtsgerichts Ilmenan; 
11) das Rechnungsamt Jena für den Bezirk des Amtsgerichts Jena; 
12) das Rechnungsamt Kaltennordheim für den Bezirk des Amts- 
gerichts Kaltennordheim; 
13) das Rechnungsamt Neustadt a. O. für den Bezirk des Amtsgerichts 
Neustadt a. O.; 
14) das Rechnungsamt Ostheim für den Bezirk des Amtsgerichts Ostheim; 
15) das Rechnungsamt Vacha für den Bezirk des Amtsgerichts Vacha; 
16) das Rechnungsamt Vieselbach, zur Zeit in Schwansee, für die 
Bezirke der Amtsgerichte Großrudestedt und Vieselbach; 
17) das Rechnungsamt Weida für den Bezirk des Amtsgerichts Weida; 
18) das Rechnungsamt Weimar für den Bezirk des Amtsgerichts Weimar, 
wie diese Bezirke in dem Verzeichniß A. zur Bekanntmachung des Großherzog= 
lichen Ministerial-Departements der Justiz vom 24. April d. J., Seite 251 flg. 
und Seite 276 des Regierungs-Blattes näher beschrieben sind. 
Für den Gemeindebezirk und das Forstrevier Oldisleben besteht bis auf 
Weiteres noch
	        
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