XII
Datum Seite des
Junhalt. des ·-
Gesetzes 2c. Blatts.
Milde Stiftungen. Verleihung deren Rechte
d) an die Kalbitz-Stiftung zu Großnenhausen 24. Juli 181
e) an die Brenner-Stiftung zu Weimar . . .. .... .. .. . . .. . . . .. 10. Novbr. 258
Militärbehörde, Feststellung deren Begriffs im Sinne der bezüglichen Vor-
schriften der Civilprozeßordnung und der Strafprozeßordnung 30. Juni 140
Militär-Kontrole. Mitwirkung der Justizbehörden. Ministerial-Bekannt-
machngngg;;;;; 8. Septbr. 231
Militär-Vergütungssätze für Natural-Leistungen im Jahre 1880 .. 5. Jannar 1
Erhöhung der Sätze für Vorspann . . . . . . .. . . . . . . . ... .. . . . .. 3. Februar 6
Mirns, Ehreufried, zu Eisenach, Hauptagent der Norddentschen Feuerver-
sicherungs-Gesellschaft zu Hamburg . . . . . .. ... . . . .. ... . ... . .. 19. Novbr. 267
Mobilmachnug. Vergütung von Landlieferungen für die Reichsmagazine 20. Januar 5
N.
Naturalisation Oesterreichischer Staatsangehöriger im Deutschen Reiche.
Bekanntmachnna .. ... . . . ... 18. Novbr. 261
Natural-Leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. Vergütungssätze
ür das Jahr 1880 .. E 5. Januar 1
Erhöhung der Vergütungssätze für geleisteten Vorspan- 3 Februar 6
O.
Oesterreich. Ministerial-Bekanntmachung, die Vorbedingungen der Natura-
lisation von Angehörigen der im Oesterreichischen Reichsrath ver-
tretenen Königreiche und Länder der Oesterreichisch= Ungarischen
Monarchie im Deutschen Reich betressed 18. Noobr. 261
Offiziere. Ministerial-Bekanntmachung, die Verpflichtung der Gerichts-
schreiber zur Anzeige an den Militärvorgesetzten der Offiziere bei
Klage gegen einen aktiven Offizier oder Ladung zur Leistung eines
Offenbarüngseides betreffend . .. .. . . . . . . . .. . .. .. .. . . . . . .. 16. April 65
Ollendorf. Katasterführung, deni Rechnungsamt Vieselbach übertragen . . . 19. Februar 12
Ostheim, Vordergericht. Provisorisches Gesetz wegen Einführung des
Königlich Bayrischen Gesetzes vom 25. Februar 1880, den Brannt-
weinaufschlag betreffend .. .. .. .. . . . . . .. .. . .. .. . .... . . . . . .. 16. Juni 85
Verordnung zum Vollzug dieses Gesetzes ...... ... . ... .. . . . ... 26. Juni 125
Ministerial-Bekanntmachung, die Erhebung einer Nachstener von
Branntwein betreff. 30. Juni 127
desgleichen, die Rückvergütung des Aufschlags für ausgeführten
Branntwein und die Erhebung einer Uebergangsabgabe bei der
Einfuhr von Branntwein für das Vordergericht Ostheim betreffend
Gesetz, betreffend die definitive Fortdauer des provisorischen Ge-
setzes vom 4. November 1879 wegen Einführung des Königlich
Bayrischen Gesetzes vom 31. Oktober 1879, den Malzausschlag be-
treffend im Vordergericht Osthen .. . . .. 25. Novbr. 261
Gesetz, betreffend die definitive Fortdauer des provisorischen Gesetzes
vom 16. Juni 1880, den Branntweinaufschlag betreffend . 25. Novbr. 265
S.
Juli 142