Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

XII 
  
Datum Seite des 
Junhalt. des ·- 
Gesetzes 2c. Blatts. 
  
Milde Stiftungen. Verleihung deren Rechte 
  
d) an die Kalbitz-Stiftung zu Großnenhausen 24. Juli 181 
e) an die Brenner-Stiftung zu Weimar . . .. .... .. .. . . .. . . . .. 10. Novbr. 258 
Militärbehörde, Feststellung deren Begriffs im Sinne der bezüglichen Vor- 
schriften der Civilprozeßordnung und der Strafprozeßordnung 30. Juni 140 
Militär-Kontrole. Mitwirkung der Justizbehörden. Ministerial-Bekannt- 
machngngg;;;;; 8. Septbr. 231 
Militär-Vergütungssätze für Natural-Leistungen im Jahre 1880 .. 5. Jannar 1 
Erhöhung der Sätze für Vorspann . . . . . . .. . . . . . . . ... .. . . . .. 3. Februar 6 
Mirns, Ehreufried, zu Eisenach, Hauptagent der Norddentschen Feuerver- 
sicherungs-Gesellschaft zu Hamburg . . . . . .. ... . . . .. ... . ... . .. 19. Novbr. 267 
Mobilmachnug. Vergütung von Landlieferungen für die Reichsmagazine 20. Januar 5 
N. 
Naturalisation Oesterreichischer Staatsangehöriger im Deutschen Reiche. 
Bekanntmachnna .. ... . . . ... 18. Novbr. 261 
Natural-Leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. Vergütungssätze 
ür das Jahr 1880 .. E 5. Januar 1 
Erhöhung der Vergütungssätze für geleisteten Vorspan- 3 Februar 6 
O. 
Oesterreich. Ministerial-Bekanntmachung, die Vorbedingungen der Natura- 
lisation von Angehörigen der im Oesterreichischen Reichsrath ver- 
tretenen Königreiche und Länder der Oesterreichisch= Ungarischen 
Monarchie im Deutschen Reich betressed 18. Noobr. 261 
Offiziere. Ministerial-Bekanntmachung, die Verpflichtung der Gerichts- 
schreiber zur Anzeige an den Militärvorgesetzten der Offiziere bei 
Klage gegen einen aktiven Offizier oder Ladung zur Leistung eines 
Offenbarüngseides betreffend . .. .. . . . . . . . .. . .. .. .. . . . . . .. 16. April 65 
Ollendorf. Katasterführung, deni Rechnungsamt Vieselbach übertragen . . . 19. Februar 12 
Ostheim, Vordergericht. Provisorisches Gesetz wegen Einführung des 
Königlich Bayrischen Gesetzes vom 25. Februar 1880, den Brannt- 
weinaufschlag betreffend .. .. .. .. . . . . . .. .. . .. .. . .... . . . . . .. 16. Juni 85 
Verordnung zum Vollzug dieses Gesetzes ...... ... . ... .. . . . ... 26. Juni 125 
Ministerial-Bekanntmachung, die Erhebung einer Nachstener von 
Branntwein betreff. 30. Juni 127 
  
desgleichen, die Rückvergütung des Aufschlags für ausgeführten 
Branntwein und die Erhebung einer Uebergangsabgabe bei der 
Einfuhr von Branntwein für das Vordergericht Ostheim betreffend 
Gesetz, betreffend die definitive Fortdauer des provisorischen Ge- 
setzes vom 4. November 1879 wegen Einführung des Königlich 
Bayrischen Gesetzes vom 31. Oktober 1879, den Malzausschlag be- 
treffend im Vordergericht Osthen .. . . .. 25. Novbr. 261 
Gesetz, betreffend die definitive Fortdauer des provisorischen Gesetzes 
vom 16. Juni 1880, den Branntweinaufschlag betreffend . 25. Novbr. 265 
S. 
Juli 142 
 
	        
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