Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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Eine Gefährdung der Nachsteuer ist auch dann gegeben, wenn die Menge 
des Branntweins (Spiritus) oder der Liqueurerc., oder der Stärkegrad des 
Branntweins (Spiritus) zu gering angegeben wurde. 
89. 
Die Hauptämter haben dafür Sorge zu tragen, daß die vorstehenden Bestimmungen in 
den Gemeinden ihres Bezirkes rechtzeitig in geeigneter Weise zur Kenntniß der Betheiligten 
gebracht werden.
	        
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