Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

  
egierungs-VBlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer I. Weimar. 22. Jannar 1880. 
T#er# Nanral- Eeungen o die T##asseenr NMech im Frieden. —— für das Jahr f S. 
M inisterial Bekanntmachung, Abänderung der Vestimmangen über die Prüfung derl Apotheker- Selie 
  
belreffend S. 2. — Ministerial Betanntmachung Verleihung der juristischen Persönlichleit an die Emma 
Wahn'sche Sitiftung betressend —. 2. — Ministerial. (Delanmtmachung. Wechsel in der Hauptagentur der 
Schlesischen Hagel-Versicherungs Gesellschaft zu Breslan beiresjend S. 3. — Reichs--Gesetzblatt S. 3. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
11 I. Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30. v. M. in 
Nr. 1 des Centralblattes für das Deutsche Reich von 1880 ist, auf Grund 
der Vorschriften in 8§ 9 Nummer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen 
für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, der Betrag der 
für Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1880 dahin 
festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist: 
mit Brod: ohne Brod: 
a) für die volle Tageskost 85 4 70 4. 
b) „ Miittagskost 43 „ 38 „ 
c) „ „ Abendkost 26 „ 21 „ 
d) „ „ Morgenkost 16 „ 11 "„ 
Es wird dies hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 5. Jannar 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements--Chef: 
br. Schomburg. 
1880 1
	        
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