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Solches wird hierdurch zur Nachachtung für die betheiligten Behörden
und für das Publikum hierdurch bekannt gemacht.
Weimar, den 3. Februar 1880.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chesf:
Dr. Schomburg.
(9! VI. Daß von der Direktion der Lebens--Versicherungs-Gesellschaft auf
Gegenseitigkeit „Nationale“ zu Berlin an Stelle des Georg Wasmuth zu
Eisenach, bisherigen Hauptagenten derselben, Rudolf Borkmann, hier, zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 6. Februar 1877 (Regier.=
Blatt S. 15) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 12. Februar 1880.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
110) Das 2. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter:
Nr. 1359 die Verordnung, betreffend die Einbernfung des Reichstags, vom
27. Jannar 1880; unter
„ 1360 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Uebertragung der Post-
und Telegraphenverwaltungsgeschäfte für Charlottenburg und Westend
auf die Ober-Postdirektion in Berlin, vom 7. Jannar 1880.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.