Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

7 
Solches wird hierdurch zur Nachachtung für die betheiligten Behörden 
und für das Publikum hierdurch bekannt gemacht. 
Weimar, den 3. Februar 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chesf: 
Dr. Schomburg. 
(9! VI. Daß von der Direktion der Lebens--Versicherungs-Gesellschaft auf 
Gegenseitigkeit „Nationale“ zu Berlin an Stelle des Georg Wasmuth zu 
Eisenach, bisherigen Hauptagenten derselben, Rudolf Borkmann, hier, zum 
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug- 
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 6. Februar 1877 (Regier.= 
Blatt S. 15) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 12. Februar 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
110) Das 2. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter: 
Nr. 1359 die Verordnung, betreffend die Einbernfung des Reichstags, vom 
27. Jannar 1880; unter 
„ 1360 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Uebertragung der Post- 
und Telegraphenverwaltungsgeschäfte für Charlottenburg und Westend 
auf die Ober-Postdirektion in Berlin, vom 7. Jannar 1880. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.