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taugt  so  wenig  wie  die  andere;  der  Streit  betrifft,  wie  Falstaff
sagt,  eine  gar  nicht  aufzuwerfende  Frage.  Denn  alle  Welt  gibt
zu,  daß  ein  Verhältnis  gegenseitiger  Rechte  und  Pflichten  den
Staat  mit  seinen  Bürgern  verbindet.  Zwischen  Wesen  aber,  welche
sich  zueinander  nur  wie  Mittel  und  Zweck  verhalten,  ist  eine
Gegenseitigkeit  undenkbar.  Der  Staat  ist  sich  selbst  Zweck  wie
alles  Lebendige:  denn  wer  darf  leugnen,  daß  der  Staat  ein  ebenso
wirkliches  Leben  führt  wie  jeder  seiner  Bürger?  Wie  wunderlich,
daß  wir  Deutschen  aus  unserer  Kleinstaaterei  heraus  einen  Fran—
zosen  und  einen  Engländer  mahnen  müssen,  größer  zu  denken  vom
Staate!  Mill  und  Laboulaye  leben  beide  in  einem  mächtigen,
geachteten  Staate,  sie  nehmen  diesen  reichen  Segen  hin  als  selbst—
verständlich  und  sehen  in  dem  Staate  nur  die  erschreckende  Macht,
welche  die  Freiheit  des  Menschen  bedroht.  Uns  Deutschen  ist
durch  schmerzliche  Entbehrung  der  Blick  geschärft  worden  für  die
Würde  des  Staats.  Wenn  wir  unter  Fremden  nach  unserem
„engeren  Vaterlande“  gefragt  werden,  und  bei  den  Namen  Reuß
jüngerer  Linie  oder  Schwarzburg-Sondershausens  Oberherrschaft
ein  spöttisches  Lachen  um  die  Lippen  der  Hörer  spielt,  dann
empfinden  wir  wohl,  daß  der  Staat  etwas  Größeres  ist  als  ein
Mittel  zur  Erleichterung  unseres  Privatlebens.  Seine  Ehre  ist
die  unsere,  und  wer  nicht  auf  seinen  Staat  mit  begeistertem  Stolze
schauen  kann,  dessen  Seele  entbehrt  eine  der  höchsten  Empfin—
dungen  des  Mannes.  Wenn  heute  unsere  besten  Männer  danach
trachten,  diesem  Volke  einen  Staat  zu  schaffen,  welcher  Achtung
verdient,  so  beseelt  sie  dabei  nicht  bloß  der  Wunsch,  fortan  ge—
sicherter  ihr  persönliches  Dasein  zu  verbringen;  sie  wissen,  daß
sie  eine  sittliche  Pflicht  erfüllen,  welche  jedem  Volke  auferlegt  ist.

Der  Staat,  der  die  Ahnen  mit  seinem  Rechte  schirmte,  den  die
Väter  mit  ihrem  Leibe  verteidigten,  den  die  Lebenden  berufen  sind
auszubauen  und  höher  entwickelt  Kindern  und  Kindeskindern  zu
vererben,  der  also  ein  heiliges  Band  bildet  zwischen  vielen  Ge—
schlechtern,  er  ist  eine  selbständige  Ordnung,  die  nach  ihren  eigenen
Gesetzen  lebt.  Niemals  können  die  Ansichten  der  Regierenden

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