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Ausnahmsweise dürfen zu befahrende Schornsteine in Gebänden mit höchstens
einem Erdgeschoß und einer Etage aus gehörig ausgetrockneten und festen Lehm-
backsteinen unter folgenden Bedingungen ausgeführt werden, daß
a) solche Schornsteine nicht geschleift sein dürfen; daß
b) deren Fundament 50 Centimeter über dem Erdboden, deren Köpfe aber
über dem Dache und noch bis unter die Dachfläche hinab mit gebrannten
Backsteinen, resp. geeigneten festen Bruchsteinen in Kalkmörtel hergestellt
werden; daß
c) zu den dabei vorkommenden Rauchmänteln keine Lehmsteine, sondern nur
gebrannte Backsteine resp. geeignete Bruchsteine verwendet werden, wenn
der Schornstein auf den Rauchfang aufsgesetzt werden soll.
Alle Schornsteine müssen inwendig mit einem dünnen Lehmüberzug ver-
sehen und außen verputzt oder mit Strohlehm ummäntelt werden. Alle Fugen
sind voll zu mauern.
Größere Schornsteine.
21) Bei Schornsteinen zur Rauchableitung größerer Feuerungen als von
Oefen und gewöhnlichen Koch-, Kessel-, Bratheerden kann nach Umständen
eine größere Wangenstärke und ein weiterer Abstand von angrenzendem Holz-
werke verlangt werden.
Schornsteine aus Eisen und dergleichen.
22) Ist das Material der Schornsteine jedoch von einer solchen Be-
schaffenheit, daß es durch den Rauch eine starke Erhitzung erleidet (Eisen), so
muß der Schornstein von allen leicht entzündlichen Gegenständen 42 Centimeter
entfernt stehen und nicht allein an den Durchgangspunkten durch die Holzdecken,
sondern auch innerhalb der Geschosse und des Dachraumes mit Eisenblech,
thönernen Röhren und dergleichen mit 7 Centimeter Entfernung ummäntelt
werden.
Lichte Weite der Schornsteine.
23) Die lichte Weite und die Form des Querschnitts der aus Ziegeln
(Backsteinen) oder gebrauntem Thon gefertigten Schornsteine sind, je nachdem
die Reinigung derselben durch Befahren oder mittelst mechanischer Vorrichtungen
von oben herab erfolgen soll, besonders festzusetzen.
Im ersteren Falle muß der QOuerschnitt rechtwinkelig sein und an den
Seiten im Lichten mindestens ein Maß von resp. 40 Centimeter und 46,5 Centi-
meter haben, im andern Falle ist ein rechtwinkeliger und ein runder Querschnitt