Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1881. (65)

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unter 450 nicht betragen dürfen, und die abzurundenden Brechungspunkte 
müssen eine orduungsmäßige Reinigung zulassen. 
Das Aufsatteln der Schornsteinröhren auf Holzwerk ist durchaus unstatthaft. 
Wechsel des Qnerschnitts der besteigbaren Schornsteinc. 
27) Besteigbare oder deutsche Schornsteine dürfen innerhalb der unter 
Ziffer 23 dieses Paragraphen vorgeschriebenen Grenzen in der Weite des 
Querschnitts wechseln, jedoch niemals in unbesteigbare Schornsteine münden. 
Die letzteren (sogenannte russische Schornsteine) sind durchweg in gleicher Weite 
aufzuführen und dürfen niemals in andere Schornsteine geleitet werden. 
Eingegangene Schornsteine sind unten und oben zu vermauern. 
Schornsteine an der Straßc oder an der nachbarlichen Grenze. 
28) Schornsteine, welche innerhalb einer Entfernung von 3,50 Meter von 
der öffentlichen Straße oder nachbarlichen Grenze liegen, müssen, von dem 
Straßenpflaster oder dem Niveau des benachbarten Grundstücks ab gerechnet, 
eine Höhe von mindestens 12 Meter erhalten, welche auf 7,50 Meter ermäßigt 
werden darf, sofern das öffentliche Interesse dadurch nicht beeinträchtigt wird 
und der Nachbar seine Einwilligung ertheilt. Schornsteine zu stärkeren gewerb- 
lichen Feuerungen dürfen nur in einer Entfernung von mindestens 3 Metern 
von der Nachbarsgrenze aufgeführt werden und ist die Höhe derselben in jedem 
einzelnen Falle nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse, jedoch nicht geringer 
als 16 Meter, von der Ortspolizeibehörde zu bestimmen. 
Schornsteine der Feuerwerkstätten. 
29) Alle Schornsteine der Schmiede-, Nagelschmiede-, Schlosser-, überhaupt 
der Feuer-Werkstätten sind so einzurichten, daß dem Entweichen der Flugasche 
aus dem Schornsteine vorgebengt wird. 
Schornsteine gegenüber den nachbarlichen Thür= und Feusteröffunngen. 
30) Bei Anlage oder Erhöhung von Schornsteinen in geringerer Ent- 
fernung als 3,50 Meter von einer Thür= oder Fensteröffnung benachbarter 
Gebäude muß die Höhe dieser Schornsteine den Sturz jener Oeffnungen min- 
destens um 85 Centimeter überragen. 
Leistungsfähigkeit der Schornsteinc. 
31) In einen Schornstein von 14 Centimeter Weite dürfen drei Rauch- 
röhren gewöhnlicher Ofenfenerungen und bei zunehmender Weite des Schorn-
	        
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