Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1881. (65)

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Wasserabfluß auf die Straße. 
6) Zur Anlegung eines Wasserabzugs nach den Straßenrinnsteinen oder 
nach den dort befindlichen Abzugsgräben ist die Genehmigung der Orts- 
polizeibehörde erforderlich. 
Zungenrinnsteine aus den Höfen müssen eine Breite von wenigstens 
23,5 Centimeter, eine Bedeckung und an der oberen Einmündung wie an der 
Ausmündung in den Straßenrinnstein oder in den öffentlichen Abzugskanal 
ein festes Gitter von Eisen erhalten. 
Zur Sammlung der nicht flüssigen Unreinigkeiten vor den Abzugsrinnen 
sind Schlammbehälter anzulegen, deren Sohle tiefer liegen muß, als die Sohle 
der Abzugsrinnen, und deren Größe dergestalt zu bemessen ist, daß der Ab- 
führung von Sinkstoffen nach den Straßenrinnsteinen oder Kanälen vor- 
gebeugt wird. 
Kränze von Kellerfenstern. 
7) Fenster= und Lichtöffnungen im Fußwege müssen in gleicher Höhe 
mit dem Pflaster mit eisernen Gittern oder Platten bedeckt sein, deren Oeff- 
nungen 3 Centimeter nicht übersteigen. Für Kränze vor Kellerfenstern und 
ähnlichen Anlagen, welche in den Fußweg vortreten, geben die Vorschriften 
unter Ziffer 3 dieses Paragraphen das zulässige Maß an. 
Besondere Vorschriften in Bezug auf Stellung und Aeußeres der baulichen Anlagen. 
10 
8 10. 
Aus Rücksichten für die Stellung und das Aeußere der baulichen An- 
lagen ist zu beachten: 
Lage an oder Zugang zu der öffentlichen Straße. 
1) Die Gebäude dürfen, soweit sie nicht zu den in § 3 Ziff. 1 des 
Gesetzes vom 11. Mai 1869 aufgeführten gehören, in der Regel nur auf 
Grundstücken errichtet werden, welche von einer öffentlichen Straße oder von 
einem öffentlichen Platze eine hinreichende Zufahrt haben. 
Die letztere muß überall mindestens 5 Meter breit sein. 
Stellung der Gebände zur Straße. 
2) Die Fluchtlinie der Straßen und öffentlichen Plätze bildet in der 
Regel die Baulinie für die an denselben zu errichtenden Gebäude, wenn nicht 
eine besondere Baulinie ortsstatutarisch festgesetzt ist. Gebäude, welche von 
dieser Fluchtlinie zurückgerückt werden, sind in der Regel parallel zu derselben 
zu stellen.
	        
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